Präventionsangebote der gesetzlichen Unfallversicherung

für Betriebe und Institutionen

Menschen im Beratungsgespräch

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Die Unfallversicherung unterstützt Betriebe und Einrichtungen bei Fragen zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Das Ziel der Präventionsangebote liegt darin, Gesundheitsgefährdungen an der Quelle zu bekämpfen. Dabei kann es sich um chemische, physikalische oder biologische Einwirkungen sowie um physische und psychische Belastungen handeln.

Im Sinne "Hilfe zur Selbsthilfe" richten sich die Angebote vor allem an Unternehmer, Führungskräfte und betriebliche Akteure, damit diese die Arbeit in ihren Betrieben sicher und gesund gestalten können. Verhaltensorientierte Maßnahmen für Beschäftigte werden angeboten, wenn damit zum Beispiel eine Prophylaxe von Berufskrankheiten verbunden ist oder Ereignissen mit potentiell traumatischen Folgen vorgebeugt werden soll.

Das Angebot der gesetzlichen Unfallversicherung schließt zudem Elemente der betrieblichen Gesundheitsförderung ein, wenn sie zur Vermeidung oder zum Abbau von Gesundheitsgefahren im Betrieb beitragen können.

Was bietet Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse?

Markenzeichen der Unfallversicherung sind Präventionsleistungen, die von Mitgliedsbetrieben in Anspruch genommen werden können. Folgende Präventionsleistungen sind für kleine und mittlere Betriebe besonders relevant:


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Beratung
Wir beraten Sie telefonisch, schriftlich und vor Ort zu allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

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Informationen und Medien
Wir stellen Ihnen branchenbezogene Handlungshilfen für Ihre betriebliche Praxis zur Verfügung.

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Qualifizierung
Wir qualifizieren jährlich mehr als 340.000 Unternehmens- und Einrichtungsleitungen, Führungskräfte und weitere Akteure zu Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (wie etwa Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und betriebliche Interessensvertreter).

Messung und Ermittlung
Wir geben Hilfestellung bei orientierenden Messungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Beispielsweise um zu klären, ob gesundheitsgefährdende Lärmpegel existieren oder Gefahrstoffgrenzwerte überschritten werden.

Wenden Sie sich für ein konkretes Angebot an Ihre Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse

In der Regel ist nur eine Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse für Ihren Betrieb, Ihre öffentliche Verwaltung oder Ihre Einrichtung sowie deren Beschäftigte zuständig, an die Sie sich bei allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wenden können. Wenn Sie nicht wissen, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, erfahren Sie dies bei Ihrer Unternehmens- bzw. Einrichtungsleitung oder der Personalabteilung. Die Kontaktdaten und Angebote der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen finden Sie hier.

Auch die DGUV-Infoline kann Sie bei dieser Frage unterstützen:
Tel. 0800 6050404 oder .