Ob und welche Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt werden können, ist rechtlich festgelegt: Als Berufskrankheiten kommen demnach nur Erkrankungen in Frage,
- die nach den Erkenntnissen der Medizin durch besondere Einwirkungen (zum Beispiel Lärm oder Staub) bei der Arbeit verursacht sind und
- denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.
Zusätzlich muss im Einzelfall die Krankheit wesentlich durch die Arbeit verursacht sein. Bei der Entstehung von Krankheiten spielen viele Einflüsse eine Rolle: Veranlagung, Lebensstil und Umweltfaktoren oder berufliche Faktoren wie der Kontakt mit Gefahrstoffen. Die Herausforderung ist, zwischen den Einflüssen zu unterscheiden, die durch die Arbeit entstehen, und solchen, die dem Privatleben zuzurechnen sind.
Kann die Krankheit verschiedene Ursachen haben, sieht das Gesetz vor, arbeitsbedingte von nicht-arbeitsbedingten Ursachen zu unterscheiden. Lesen Sie hierzu auch die Frage 3: "Ist jede Erkrankung, die mit der Arbeit zu tun hat, eine Berufskrankheit?"
Verzeichnung in der Berufskrankheiten-Liste
Damit eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, gibt es eine weitere Voraussetzung: Sie muss in der Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) aufgeführt sein. Diese ist im Anhang zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) benannt. Derzeit umfasst die Berufskrankheiten-Liste 80 Krankheitsbilder.
Zuständig wird die gesetzliche Unfallversicherung dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Alle anderen Krankheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wichtig zu wissen: Die Erkrankungen, die derzeit als Berufskrankheiten anerkannt werden können, sind in der Berufskrankheiten-Liste verzeichnet.
Anerkennung "wie eine Berufskrankheit"
Ist eine Erkrankung nicht in der Berufskrankheiten-Liste verzeichnet, gibt es die Möglichkeit, eine Erkrankung "wie eine Berufskrankheit" anzuerkennen. Dazu müssen allerdings neue medizinische Erkenntnisse darüber vorliegen, dass eine bestimmte Personengruppe in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung durch ihre berufliche Tätigkeit grundsätzlich gefährdet ist. Dies war zum Beispiel bei berufsbedingtem hellem Hautkrebs der Fall, bevor die Bundesregierung die Erkrankung 2015 auch offiziell in die BK-Liste aufgenommen hat.
Einen allgemeinen Überblick zum Thema Berufskrankheiten bietet auch der Erklärfilm "Die Berufskrankheit - was ist das?"