Beryllium

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Bild: IFA

CAS-Nummer: 7440-41-7 (Beryllium)

Aufnahmewege: inhalativ


  • Einstufung nach CLP-Verordnung

    Beryllium:

    Karzinogenität 1B; H350i
    Akute Toxizität (Einatmen) 2*; H330
    Akute Toxizität (Verschlucken) 3*; H301
    Hautreizung 2; H315
    Sensibilisierung der Haut 1; H317
    Augenreizung 2; H319
    Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) 3; H335
    Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 1; H372

    zur weiteren Bewertung siehe Stoffdatenblatt () für Beryllium in der GESTIS-Stoffdatenbank

    Berylliumverbindungen:

    Karzinogenität 1B; H350i
    Akute Toxizität (Einatmen) 2*; H330
    Akute Toxizität (Verschlucken) 3*; H301
    Hautreizung 2; H315
    Sensibilisierung der Haut 1; H317
    Augenreizung 2; H319
    Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) 3; H335
    Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 1; H372
    Gewässergefährdend (chronisch) 2; H411
    * Mindesteinstufung

    zur weiteren Bewertung siehe Stoffdatenblatt () für Berylliumverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank

  • Verbindliche Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition nach TRGS 900

    Arbeitsplatzgrenzwert: 0,06 µg/m3* (A) Überschreitungsfaktor 1 (I)
    Arbeitsplatzgrenzwert: 0,14 µg/m3* (E) Überschreitungsfaktor 1 (I)

    * Gültig für Beryllium und seine anorganischen Verbindungen. Die Konzentrationen beziehen sich auf den Elementgehalt von Beryllium.
    (A) Alveolengängige Fraktion
    (E) Einatembare Fraktion

    zur Ableitung siehe Begründungspapier () zum Arbeitsplatzgrenzwert für Beryllium und Berylliumverbindungen des Ausschusses für Gefahrstoffe

  • Biologische Grenzwerte

    Zurzeit gibt es für diesen Stoff keinen Biologischen Grenzwert nach TRGS 903.

    Für Beryllium und seine anorganischen Verbindungen existiert ein Biologischer Arbeitsstoff-Referenzwert (BAR) von 0,05 µg/L im Urin.

    Für weitere Infos siehe aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste ().

  • Sonstige Beurteilungsmaßstäbe (Innenraumrichtwerte, Außenluftkonzentrationen)

    Es sind keine sonstigen Beurteilungsmaßstäbe bekannt.

  • Berufskrankheit(en)

    BK-Nr. 1110: Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen

    • Akute Verlaufsform: Fieberhafte Erkrankung nach Art des sogenannten Metalldampffiebers unter Beteiligung von Haut und Schleimhäuten, toxische Berylliumpneumonie
    • Chronische Verlaufsform: Berylliose
    • Sonstige Krankheitserscheinungen: Haut (Hauterythem, Gesichtsdermatitis, vesikopapuläres Ekzem, granulomatöse Veränderungen, ulceröse Hautprozesse), weitere Veränderungen: Schleimhäute des Auges und der oberen Luftwege, Berylliumrachitis, Leberparenchymschäden, Nervenlähmungen

    Für weitere Infos siehe Merkblatt () zur BK 1110 des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit sowie wissenschaftliche Stellungnahme () des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dazu.

  • Betroffene Tätigkeiten / Arbeitsbereiche
    • Elektrische und elektronische Bauteile, Telekommunikation
    • Automobilindustrie
    • Energiesektor, Elektrizität
    • Luft- und Raumfahrtindustrie
    • Militärische Anwendungen
    • Brandschutz, Instrumente, Ausrüstungsgegenstände
    • Werkzeugbau
    • Energiewirtschaft
    • Recycling
    • Sport, Konsumgüter, Schmuck
    • Metallurgie
    • Biomedizinische Anwendungen
  • Messverfahren

    IFA Arbeitsmappe Kennzahl 7808 ()

    DGUV Information 213-513 Verfahren 02 ()

    Die genannten Verfahren sind als geeignete Messverfahren gemäß Ausschuss für Gefahrstoffe gelistet (s. AGS-Liste geeigneter Messverfahren ()).

  • Expositionsdaten

    Beryllium (A-Fraktion)

    In der IFA-Expositionsdatenbank MEGA sind für den Datenzeitraum 2011 bis 2020 insgesamt 222 Arbeitsplatzmesswerte mit Expositionsbezug (Schichtmittelwerte, tätigkeitsbezogene Werte oder Kurzzeitwerte) bei üblichen betrieblichen Situationen zu Berylliumverbindungen in der alveolengängigen Staubfraktion (A-Fraktion) dokumentiert. Zur Beurteilung wird der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 0,06 μg/m3 (A-Fraktion) aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 herangezogen.

    Verteilung der Messwerte bezüglich des AGW
    AGW überschritten 3,2 % > 0,06 μg/m3
    AGW eingehalten 88,7 % ≤ 0,06 μg/m3
    Bei 8,1% der Messwerte ist keine Beurteilung möglich.

    für ausführliche Informationen zur A-Staub-Fraktion siehe Expositionsdaten zu Beryllium (A-Staub) (PDF, 92 kB, nicht barrierefrei)

    Beryllium (E-Fraktion)

    In der IFA-Expositionsdatenbank MEGA sind für den Datenzeitraum 2011 bis 2020 insgesamt 517 Arbeitsplatzmesswerte mit Expositionsbezug (Schichtmittelwerte, tätigkeitsbezogene Werte oder Kurzzeitwerte) bei üblichen betrieblichen Situationen zu Berylliumverbindungen in der einatembaren Staubfraktion (E-Fraktion) dokumentiert. Zur Beurteilung wird der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 0,14 μg/m3 (E-Fraktion) aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 herangezogen.

    Verteilung der Messwerte bezüglich des AGW
    AGW überschritten 4,8 % > 0,14 μg/m3
    AGW eingehalten 68,9 % ≤ 0,14 μg/m3
    Bei 26,3% der Messwerte ist keine Beurteilung möglich.

    für ausführliche Informationen zur E-Staub-Fraktion siehe Expositionsdaten zu Beryllium (E-Staub) (PDF, 83 kB, nicht barrierefrei)

    Weitere Expositionsdaten zu Beryllium und Berylliumverbindungen siehe Publikationen basierend auf der IFA-Expositionsdatenbank MEGA () .

  • Schutzmaßnahmen (z. B. stoffspezifische TRGS)

    TRGS 561 () Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

  • Weitergehende Hinweise

    Arbeitgebende müssen ein Expositionsverzeichnis nach §14 Absatz 3 GefStoffV führen, wenn ihre Beschäftigten während ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B exponiert sind. Das Expositionsverzeichnis kann in der ZED erstellt und gepflegt werden.

Ansprechperson

Dipl.-Chem. Katrin Pitzke

Chemische und biologische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3200
Fax: +49 30 13001-38001