Formaldehyd

In Formalinlösung konservierte biologische Präparate
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CAS-Nummer: 50-00-0

Aufnahmeweg(e): inhalativ, hautresorptiv


  • Einstufung nach CLP-Verordnung

    Karzinogenität 1B; H350
    Keimzellmutagenität 2; H341
    Akute Toxizität (Verschlucken) 3*; H301
    Akute Toxizität (Hautkontakt) 3*; H311
    Akute Toxizität (Einatmen) 3*; H331
    Ätzwirkung auf die Haut 1B; H314
    Sensibilisierung der Haut 1; H317
    * Mindesteinstufung

    zur weiteren Bewertung siehe Stoffdatenblatt in der GESTIS Stoffdatenbank ()

  • Verbindliche Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition nach TRGS 900

    Arbeitsplatzgrenzwert: 0,37 mg/m3 Überschreitungsfaktor 2 (I)

    Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes nicht befürchtet zu werden.

    zur Ableitung siehe Begründungspapier () zum Arbeitsplatzgrenzwert für Formaldehyd des Ausschusses für Gefahrstoffe

  • Biologische Grenzwerte

    Zurzeit gibt es für diesen Stoff keinen Biologischen Grenzwert nach TRGS 903.

  • Sonstige Beurteilungsmaßstäbe (Innenraumrichtwerte, Außenluftkonzentrationen)
  • Berufskrankheit(en)

    BK-Nr. 4301: Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen

    • Reizerscheinungen der Augenbindehäute und insbesondere im Bereich der Atemwege als allergische Rhinopathie
    • Anfallsartige Beschwerden in Form von Luftnot, Husten und z. T. Auswurf zeigen das Übergreifen der Erkrankung auf die tieferen Luftwege an.
    • Als Komplikation ist häufig die unspezifische bronchiale Hyperreagibilität anzutreffen.

    Nach im Einzelfall unterschiedlicher Dauer führt die allergisch verursachte obstruktive Atemwegserkrankung häufig sekundär zu einer Anfälligkeit gegenüber viralen und bakteriellen Bronchialinfekten mit verzögerter Heilungstendenz. Infolge Schleimhautschwellung, Hypersekretion und Dyskrinie kommt es zur im Allgemeinen nicht mehr reversiblen Komplikation, der chronisch-obstruktiven Atemwegserkrankung mit oder ohne Emphysem, auch ohne erneute Allergeninhalation. Kennzeichen des Spätstadiums sind die respiratorische und rechtskardiale Insuffizienz.

    Für weitere Infos siehe Merkblatt zur BK 4301 () des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit.

    BK-Nr. 4302: Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen

    • akut oder schleichend einsetzende Beschwerden in Form von Husten, unterschiedlich starkem Auswurf, Atemnot und vereinzelt Brustschmerzen. Reizwirkungen an den Schleimhäuten im Bereich der Augen und des Nasen-Rachenraums
    • Im Mittelpunkt des Krankheitsbildes steht die Atemwegsobstruktion, häufig in Verbindung mit einer Lungenüberblähung. Meist sind auch Atemnebengeräusche auskultierbar. Bei den morphologischen Veränderungen der Bronchialschleimhaut stehen Entzündungszeichen mit Schleimhautschwellung im Vordergrund. Daneben bestehen Hypersekretion, Dyskrinie und Störungen des Selbstreinigungsmechanismus der Atemwege.

    Für weitere Infos siehe Merkblatt zur BK 4302 () des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit.

    BK-Nr. 5101: Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen

    • subtoxisch-kumulatives Ekzem (Synonyme: degenerativ toxisches Kontaktekzem oder sog. Abnutzungsdermatose)
    • allergisches Kontaktekzemen

    Für weitere Infos siehe Merkblatt zur BK 5101 () des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit.

  • Betroffene Tätigkeiten / Arbeitsbereiche
    • Desinfektion von medizinischen Geräten und Fixierung von Gewebeschnitten sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin
    • In der Papierindustrie kann Formaldehyd während der Produktion aus Additiven abgespaltet werden
    • Bei der Bearbeitung und Herstellung geleimter Holzwerkstücke
    • In der Spritzgussherstellung von POM-(Polyoxymethylen)-Werkstücken
    • In der Metallbearbeitung (Sandgussverfahren) bei der Herstellung von Gusskernen aus Sand und Phenol-Formaldehyd-Harzen
  • Messverfahren

    IFA Arbeitsmappe Kennzahl 6045 ()

    Die genannten Verfahren sind als geeignete Messverfahren gemäß Ausschuss für Gefahrstoffe gelistet (s. AGS-Liste geeigneter Messverfahren ()).

  • Expositionsdaten

    In der IFA-Expositionsdatenbank MEGA sind für den Datenzeitraum 2011 bis 2020 insgesamt 7.131 Arbeitsplatzmesswerte mit Expositionsbezug (Schichtmittelwerte, tätigkeitsbezogene Werte oder Kurzzeitwerte) bei üblichen betrieblichen Situationen zu Formaldehyd dokumentiert. Zur Beurteilung wird der AGW von 0,37 mg/m³ für Formaldehyd aus der TRGS 900 herangezogen.

    Verteilung der Messwerte bezüglich des AGW
    hohes Risiko 10,8 % > 0,37 mg/m3
    niedriges Risiko 89,1 % ≤ 0,37 mg/m3
    Bei 0,5 % der Messwerte ist keine Beurteilung möglich.
  • Schutzmaßnahmen (z. B. stoffspezifische TRGS)

    TRGS 513 () 'Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd'

    TRGS 522 () 'Raumdesinfektion mit Formaldehyd'

    DGUV-Information 213-032 () 'Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst'

  • Weitergehende Hinweise

    Arbeitgebende müssen ein Expositionsverzeichnis nach §14 Absatz 3 GefStoffV führen, wenn ihre Beschäftigten während ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B exponiert sind. Das Expositionsverzeichnis kann in der ZED erstellt und gepflegt werden.