Arsenverbindungen

Elementsymbol As

Bild: IFA

CAS-Nummer: 7440-38-2 (Arsen)

Aufnahmeweg(e): inhalativ


  • Einstufung nach CLP-Verordnung

    Akute Toxizität (Verschlucken) 3*; H301
    Akute Toxizität (Einatmen) 3*; H331
    Gewässergefährdend (akut) 1; H400
    Gewässergefährdend (chronisch) 1; H410

    * Mindesteinstufung

    zur weiteren Bewertung siehe Stoffdatenblätter für Arsen und Arsenverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank

  • Verbindliche Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition nach TRGS 910

    Akzeptanzkonzentration: 0,83 µg/m3* (E)
    Toleranzkonzentration: 8,3 µg/m3* (E) Überschreitungsfaktor 8

    * Gültig für Arsenverbindungen, die als Krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind. Die Konzentrationen beziehen sich auf den Elementgehalt von Arsen.

    (E) einatembare Fraktion

    zur Ableitung siehe Begründungspapier zur Exposition-Risiko-Beziehung für Arsenverbindungen des Ausschusses für Gefahrstoffe

  • Stoffspezifische Äquivalenzwerte im biologischen Material zur Akzeptanz- und Toleranzkonzentration nach TRGS 910
    Stoffidentität Parameter Äquivalenz-wert
    zur Toleranz-konzentration
    Äquivalenz-wert
    zur Akzeptanz-konzentration
    Arsenver-bindungen als Carc. 1A, Carc. 1B eingestuft Σ Arsen(III), Arsen(V), Monomethyl-arsonsäure und Dimethyl-arsinsäure 40 µg/L * 14 µg/L *
    * Im Urin zum Expositions- bzw. Schichtende, bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten

    Zu bestehenden Expositionsäquivalenten der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission) siehe aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste.

  • Biologische Grenzwerte

    Zurzeit gibt es für diesen Stoff keinen Biologischen Grenzwert nach TRGS 903.

    Für Arsen und anorganische Arsenverbindungen mit Ausnahme von Arsenwasserstoff existieren ein Biologischer Leitwert (BLW) von 10 µg/L im Urin, sowie Biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR) für Arsen(+III) und Arsen(+V) von 0,5 µg/L im Urin, für Monomethylarsonsäure von 2 µg/L im Urin und für Dimethylarsinsäure von 10 µg/L im Urin.

    Für weitere Infos siehe auch hier die MAK- und BAT-Werte-Liste.

  • Sonstige Beurteilungsmaßstäbe (Innenraumrichtwerte, Außenluftkonzentrationen)
    • Nach den WHO Air Quality Guidelines for Europe liegt bei einer lebenslangen Exposition gegenüber einer Konzentration von 1 µg/m³ Arsen, die Wahrscheinlichkeit, an Lungenkrebs zu erkranken, bei 1,5 * 10-3.
    • Zielwert für Arsen in der Außenluft gemäß 39. BImSchV: 6 ng/m³ als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion über ein Kalenderjahr gemittelt
    • Grenzwert für Arsen im Trinkwasser gemäß TrinkwV: 10 µg/l
  • Berufskrankheit(en)

    BK-Nr. 1108: Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen

    • Örtliche Reizwirkung , wie Erythem, Follikulitis, Ekzem oder scharfrandigem Ätzgeschwür an Kontaktstellen der Haut mit evtl. nachfolgender Sensibilisierung. Bindehautentzündungen, Nasenscheidewandgeschwüre, evtl. mit Perforation, hartnäckige Schleimhautreizungen in Nase, Rachen, Kehlkopf, Bronchien und gelegentlich im Magen-Darm-Trakt.
    • Zeichen einer resorptiven Wirkung wie symmetrische, volare oder plantare Hyperkeratosen, evtl. mit Warzenbildung, Hautpigmentationen und Melanose, überwiegend an Nacken, Hals, Oberarm und Rücken, Hyperhydrosis, fleckförmiger oder diffuser Haarausfall und Veränderungen an den Nägeln (sog. Meessche Nagelbänder) mit Brüchigkeit.
    • Selten, aber charakteristisch sind sehr schmerzhafte periphere Neuritiden, wobei sowohl sensible als auch motorische Nervenfasern betroffen sein können. Zentralnervöse Störungen, in schweren Fällen Paresen, schlaffe Lähmungen sowie Herz- und periphere Kreislauffunktionsstörungen mit Marmorierung der Haut, Akrocyanose bis zur Gangrän können vorkommen. Leberparenchymschäden wurden vereinzelt beobachtet..
    • Das Blutbild kann im Sinne einer hypo- oder hyperchromen Anämie und Lymphopenie verändert sein. Fälle mit Carcinomen, insbesondere an Atmungsorganen, Leber und Haut wurden beschrieben.
    • Die akute Einwirkung geringerer Dosen Arsenwasserstoffs kann zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Brechreiz, Leibschmerzen und blutiger Verfärbung des Urins führen. Wenige Tage später können hämolytischer Ikterus, Neuralgien und Parästhesien auftreten.
    • Die Einwirkung höherer Dosen Arsenwasserstoffs verursacht Atemnot, Blausucht sowie Entleerung roten bis schwarz gefärbten Urins, der Oxyhämoglobin und Methämoglobin (Hämoglobin) enthält. Durch Verstopfung der Nierenkanälchen mit Hämoglobinschollen kann es zu Oligurie und schließlich Urämie kommen. In schweren Fällen können Methämoglobinbildung und Hämolyse rasch einsetzen und Sauerstoffmangelzustände mit oft tödlichem Ausgang bewirken. Wird die bedrohliche Situation überwunden, so kann es zu Leberschwellung mit starkem Ikterus und schwerer Anämie kommen. Nierenfunktions- und neuritische Störungen können längere Zeit Folgeerscheinungen der Erkrankung sein.
    • AsCl3 und manche organische As-Verbindungen wirken überwiegend lokal ätzend auf Haut und Schleimhäute. Dermatitiden und Hautulcera, Konjunktivitiden, Chemosis, Hornhaut-Ulzera sowie heftige Bronchitiden wurden beobachtet.

    Für weitere Infos siehe Merkblatt zur BK 1108 des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit.

  • Betroffene Tätigkeiten / Arbeitsbereiche
    • Verhüttung und Röstung arsenhaltiger Mineralien
    • Herstellung von Arsenik
    • Tätigkeiten mit und Herstellung von arsenhaltigen Farben und Anstrichmitteln (Schiffsbodenanstrich)
    • Verwendung arsenhaltiger Ausgangsstoffe in der Pharmazie, in der chemischen, keramischen und Glasindustrie (auch für Gerbereien, Kürschnereien (Beizmittel), zoologische Handlungen und für die vereinzelt vorkommende Herstellung und Verwendung arsenhaltiger Schädlingsbekämpfungsmittel
    • Verwendung von Arsenverbindungen bei der Zinkherstellung
    • Entstehung von Arsenwasserstoff (Arsin AsH3) beim Beizen von Metallen mit arsenhaltiger Schwefel- oder Salzsäure und bei Nassbearbeitung von Erzen, Schlacken oder Metallspeisen
    • Verwendung von Arsentrichlorid (AsCl3) zum Beizen und Brünieren von Metallen
  • Messverfahren

    IFA Arbeitsmappe Kennzahl 7808

    DGUV Information 213-503 Verfahren 05

    Die genannten Verfahren sind als geeignete Messverfahren gemäß Ausschuss für Gefahrstoffe gelistet (s. AGS-Liste geeigneter Messverfahren).

  • Expositionsdaten

    In der IFA-Expositionsdatenbank MEGA sind für den Datenzeitraum 2011 bis 2020 insgesamt 1 901 Arbeitsplatzmesswerte mit Expositionsbezug (Schichtmittelwerte, tätigkeitsbezogene Werte oder Kurzzeitwerte) bei üblichen betrieblichen Situationen zu Arsenverbindungen in der einatembaren Staubfraktion (E-Fraktion) dokumentiert. Zur Beurteilung werden die Akzeptanzkonzentration und die Toleranzkonzentration nach dem Konzept der Expositions-Risiko-Beziehung – Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 – herangezogen.

    Verteilung der Messwerte auf die Risikobereiche
    hohes Risiko 1,3 % > 8,3 μg/m³
    mittleres Risiko 17,7 % > 0,8 µg/m3bis 8,3 μg/m3
    niedriges Risiko 80,8 % ≤ 0,8 μg/m3
    Bei 0,2 % der Messwerte ist keine Zuordnung zu den Risikobereichen möglich .

    für ausführliche Informationen siehe Expositionsdaten zu Arsen (PDF, 89 kB, nicht barrierefrei)

    Weitere Expositionsdaten zu Arsenverbindungen siehe Publikationen basierend auf der IFA-Expositionsdatenbank MEGA.

  • Schutzmaßnahmen (z. B. stoffspezifische TRGS)

    TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

  • Weitergehende Hinweise

    Arbeitgebende müssen ein Expositionsverzeichnis nach §14 Absatz 3 GefStoffV führen, wenn ihre Beschäftigten während ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B exponiert sind. Das Expositionsverzeichnis kann in der ZED erstellt und gepflegt werden.

Weitere Informationen

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 'Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen'

Begründungspapier zur Exposition-Risiko-Beziehung für Arsenverbindungen des Ausschusses für Gefahrstoffe

MAK- und BAT-Werte-Liste

WHO Air Quality Guidelines for Europe

Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV)

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

Merkblatt zur BK 1108

IFA Arbeitsmappe Kennzahl 7808

DGUV Information 213-503 Verfahren 05

AGS-Liste geeigneter Messverfahren

IFA-Expositionsdatenbank MEGA

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 561 'Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen'

Ansprechperson

Dipl.-Chem. Katrin Pitzke

Chemische und biologische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3200
Fax: +49 30 13001-38001