ISi - Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter

Hinweis:

Am 31. Dezember 2023 läuft die Übergangsregelung (§28 ChemG) ab.

Ab dem 01. Januar 2024 müssen alle gefährlichen Produkte (auch Produkte zur industriellen Verwendung) beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeldet werden (§16e ChemG).

Alle Produktmeldungen bei ISi verlieren am 01. Januar 2024 ihre Gültigkeit!
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Das Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter (ISi) ist eine Kooperation zwischen dem Verband der chemischen Industrie (VCI) und dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Es wurde eingerichtet, damit Behörden, Notrufinstitutionen und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger einen möglichst umfassenden und aktuellen Zugriff auf Sicherheitsdatenblätter zu chemischen Produkten erhalten. Die teilnehmenden Firmen liefern die Sicherheitsdatenblätter auf freiwilliger Basis an ISi. Seit der Verankerung der ISi-Datenbank im Chemikaliengesetz (ChemG) als Bestandteil der Mitteilungspflicht für gefährliche Gemische ist die Anzahl der teilnehmenden Firmen auf rund 2000 gestiegen. Die Zahl der aktuellen und archivierten Sicherheitsdatenblätter wächst stetig und beträgt zurzeit über 6,2 Millionen.

Rechtsgrundlage

Artikel 45 der CLP-Verordnung bildet die gesetzliche Grundlage zur Mitteilungspflicht über gefährliche chemische Gemische. Diese Mitteilungspflicht ist in Deutschland erfüllt, wenn

  • gemäß §16e ChemG dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Meldung vorliegt
  • oder gemäß §28 (12) ChemG im Rahmen der Übergangsregelung ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt an die ISi-Datenbank im IFA übermittelt wird. Die Übergangsregelung gilt nicht für die meisten Verbraucherprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel sowie Biozid-Produkte.

Auch Sie können sich an ISi beteiligen und damit gleichzeitig Ihre Mitteilungspflicht im Rahmen der Übergangsregelung erfüllen, wenn Sie ein gefährliches Gemisch in Deutschland herstellen und/oder in Verkehr bringen. Weitergehende Informationen zum Ablauf des Übermittlungsverfahrens von Sicherheitsdatenblätter an ISi finden Sie in unseren Hinweisen zur Lieferung von Sicherheitsdatenblättern und zur Aktualisierung.

Ablauffristen der Übergangsregelung

Die Europäische Kommission strebt eine EU-weite Harmonisierung des Übermittlungsverfahrens bzgl. der Mitteilungspflicht an (VO (EU) 2017/542).

Derzeit ist vorgesehen, dass die Übergangsregelung, d. h. die Möglichkeit zur Erfüllung der Mitteilungspflicht, Sicherheitsdatenblätter an die ISi-Datenbank im IFA zu liefern, schrittweise ablaufen soll.

Es gelten folgende Stichtage:

  • 01. Januar 2021: Alle Gemische zur Verwendung durch den Verbraucher sind dem BfR zu melden (VO (EU) 2020/11).
  • 01. Januar 2021: Alle Gemische zur gewerblichen Verwendung sind dem BfR zu melden.
  • 01. Januar 2024: Alle Gemische zur industriellen Verwendung sind dem BfR zu melden.

Seit Januar 2021 kann demnach über das ISi nur noch die Meldepflicht für gefährliche Gemische zur industriellen Verwendung erfüllt werden. Diese Möglichkeit endet am 31.12.2023.

Auf freiwilliger Basis können Sie auch weiterhin alle Sicherheitsdatenblätter an das ISi übermitteln. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Meldepflicht für gefährliche Verbraucherprodukte und gefährliche Produkte zur gewerblichen Verwendung beim BfR.

Ein Bestandsschutz bis zum 01. Januar 2025 ist zurzeit nur für Produktmeldungen vorgesehen, die bereits vor dem Stichtag beim BfR vorlagen (REACH plus, 10/2017).

Zugriffsberechtigung

Aufgrund vertraglicher Bindungen ist die Datenbank nicht für die Allgemeinheit zugänglich. Zugangsberechtigt sind:

  • die gesetzlichen Unfallversicherungsträger
  • staatliche Dienststellen mit Überwachungsaufgaben, z. B. die Gewerbeaufsicht
  • Notrufinstitutionen, z. B. Giftnotrufzentralen, Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungs-System (TUIS).

Einige Firmen haben ihre Sicherheitsdatenblätter für die Öffentlichkeit freigegeben. Diese werden über den Zugang "GAST" angezeigt.

Nutzungsbedingungen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)/IFA weist darauf hin, dass

  • die gespeicherten Sicherheitsdatenblätter von den Unternehmen erstellt und von DGUV/IFA inhaltlich unverändert in die Datenbank eingestellt werden
  • die Nutzung der Sicherheitsdatenblätter auf eigene Gefahr erfolgt, insbesondere keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Fehlerfreiheit der gelieferten Sicherheitsdatenblätter übernommen wird
  • die Nutzung der Sicherheitsdatenblätter nur zur Erfüllung der satzungsgemäßen oder gesetzlichen Aufgaben zulässig ist
  • Nutzungsrechte nur in dem Maß übertragen sind, wie sie zur Erfüllung der gesetzlichen bzw. der satzungsgemäßen Aufgaben erforderlich sind, im Übrigen den Urhebern zustehen
  • eine kommerzielle Nutzung der ausdrücklichen Zustimmung des oder der Unternehmer bedarf, welche die Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen
  • der Nutzercode geheim zu halten ist.

Haftung

Der VCI, die Unternehmen und die DGUV/IFA übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Sicherheitsdatenblätter. Sie haften nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die durch die Nutzung der Sicherheitsdatenblätter entstehen. Die Verantwortlichkeit der Unternehmen für die von ihnen erstellten Sicherheitsdatenblätter und für deren Inhalte in Zusammenhang mit ihren gesetzlichen Verpflichtungen bleibt hiervon unberührt.

Barrierefreiheit

Über den Stand der Barrierefreiheit der Datenbankanwendung gibt die Erklärung zur Barrierefreiheit Auskunft.


Fragen zu ISi?

Ihr direkter Kontakt zu uns

Kontakt

Dipl.-Chem. Dr. Caroline von Oppen
Tel: +49 30 13001-3145

Dipl.-Chem.-Ing. Jörg Mosel
Tel. +49 30 13001-3143

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Abteilung Expositions- und Risikobewertung
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin

Fax: +49 30 13001-38001