Um Ihrem Präventionsauftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger Unfallverhütungsvorschriften.
Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden in den Fachbereichen der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet.
Weitere Informationen:
Martina Nethen-Samimy
Hauptabteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Kompetenznetzwerk Fachbereich - Vorschriften und Regeln
Telefon: +49 30 13001-4539
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