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Die DGUV Vorschrift 2 ist eine für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle (Regelbetreuung oder alternative Betreuung), die sich nach der jeweiligen Betriebsgröße richten.
Die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe und Verwaltungen bei der praxisgerechten Umsetzung der DGUV Vorschrift 2. Sie informieren über die Vorschrift auf den jeweiligen Homepages und beraten bei Fragen zu deren Anwendung.
Evaluation
Die Anlage 2 (Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten) der DGUV Vorschrift 2 wurde einer Evaluation unterzogen. Der Ergebnisbericht steht zum Download bereit. Auf Basis dieser Ergebnisse und weiterer Erfahrungen bei der Anwendung der DGUV Vorschrift 2 wird die Vorschrift einer Überarbeitung unterzogen. Entsprechend wurde Ende 2017 eine Projektgruppe mit der Anpassung der DGUV Vorschrift 2 beauftragt, deren Arbeiten derzeit noch andauern.
Pilotprojekt Zentrumsmodell
Damit zukünftig mehr Beschäftigte in Kleinbetrieben sicher und gesund arbeiten können, hat die DGUV in Ostwestfalen-Lippe ein Betreuungsnetzwerk für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Leistungen erprobt.
Die DGUV wertet derzeit die Projektergebnisse des Pilotprojekts Zentrumsmodell im Detail aus und wird voraussichtlich Anfang 2021 einen Abschlussbericht veröffentlichen. Dieser soll Rückschlüsse darauf zulassen, ob und inwieweit sich das Modell als Element einer Gesamtstrategie dazu eignet, den Anteil der betreuten Kleinbetriebe nach der DGUV Vorschrift 2 in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) perspektivisch zu erhöhen und die Qualität der Betreuung bundesweit zu verbessern.
Weitere Informationen
Andrea Kuhn
Hauptabteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Betriebliche Organisation von Sicherheit und Gesundheit"
Telefon: +49 30 13001-4532
E-Mail
Ergebnisse Evaluation DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 liegen vor
Evaluation bestehender Arbeitsschutzregelungen
Die DGUV hat das Umfrageforschungsinstitut TNS Infratest Sozialforschung mit der Durchführung einer repräsentativen Untersuchung zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beauftragt. Gegenstand der Untersuchung sind von der DGUV erlassene Arbeitsschutzregelungen. Diese sollen evaluiert, also auf Ihre Praktikabilität und Wirksamkeit hin überprüft werden.