Gesetzliche Unfallversicherung: Infektionsschutz bleibt wichtig in Schule und Kindertagesbetreuung

01.11.2021

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Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt in Schulen und in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die Infektionsschutzmaßnahmen weiter aufrecht zu erhalten. (Bild: Frank Buschardt / DGUV)

Es ist wichtig, in den Schulen und der Kindertagesbetreuung weiterhin die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung angesichts steigender Infektionszahlen unter Kindern und Jugendlichen hin. Nach Angaben des RKI liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei den 5- bis 14-Jährigen in einigen Landkreisen aktuell bei mehr als 500.*

"Kinder bis zum 12. Lebensjahr können noch nicht geimpft werden und auch in der Gruppe der Jugendlichen gibt es aktuell viel weniger Geimpfte als in älteren Bevölkerungsgruppen. Kinder und Jugendliche müssen deshalb weiter besonders gegen eine Corona-Infektion geschützt werden. Wir fordern deshalb: In der Kindertagesbetreuung und in Schulen muss weiter regelmäßig getestet werden und die Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden", sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Uns ist bewusst, dass diese Schutzmaßnahmen für alle eine Belastung sind, aber sie sind notwendig, um zum Beispiel einen sicheren Präsenzunterricht zu gewährleisten. Wie wichtig er ist, haben alle Familien in den Zeiten des Lockdowns erfahren."

Zwar haben Kinder und Jugendliche deutlich seltener einen schweren Krankheitsverlauf als ältere Menschen, es gibt aber noch viele offene Fragen rund um mögliche Langzeitfolgen von COVID-19. Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt deshalb in Schulen und in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, neben der Nutzung von Impfangeboten, die Infektionsschutzmaßnahmen weiter aufrecht zu erhalten. Empfohlen werden weiterhin:

  • möglichst für einen Abstand von mindestens 1,5 Metern sorgen
  • Maske tragen
    • für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen empfiehlt die Unfallversicherung das Tragen medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz, MNS) im Präsenzunterricht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
    • Lehrkräfte und pädagogisches Personal sollten ebenfalls mindestens MNS oder höherwertige Schutzmasken tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • regelmäßig testen
  • Hygieneregeln einhalten
  • regelmäßig lüften

Weitere Hinweise zu den Schutzmaßnahmen in der Kindertagesbetreuung und in Schulen finden Sie hier:

Bei allen Infektionsschutzmaßnahmen sind die Regelungen und Verordnungen der Bundesländer zu beachten.

*Quelle: https://semohr.github.io/risikogebiete_deutschland () (Abgerufen am 29.10.2021)

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