Asbest

Asbestfasern

Bild: Dr. Gisela Binde - BG HM

CAS-Nummer:

1332-21-4 (Asbest)
12001-29-5 (Chrysotil)
77536-66-4 (Aktinolith)
12172-73-5 (Amosit)
77536-67-5 (Anthophyllit)
12001-28-4 (Krokydolith)
77536-68-6 (Tremolit)

Aufnahmeweg(e): inhalativ


  • Einstufung nach CLP-Verordnung

    Karzinogenität 1A; H350
    Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 1; H372

    zur weiteren Bewertung siehe Stoffdatenblätter in der GESTIS-Stoffdatenbank :

    1332-21-4 Asbest ()
    77536-66-4 Aktinolith (), Asbestfaserstäube
    12172-73-5 Amosit (), Asbestfaserstäube
    77536-67-5 Anthophyllit (), Asbestfaserstäube
    12001-29-5 Chrysotil (), Asbestfaserstäube
    12001-28-4 Krokydolith (), Asbestfaserstäube
    77536-68-6 Tremolit (), Asbestfaserstäube

  • Verbindliche Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition nach TRGS 910

    Akzeptanzkonzentration: 10.000 F/m³
    Toleranzkonzentration: 100.000 F/m³

    Zur Ableitung siehe Begründungspapier () zur Exposition-Risiko-Beziehung für Asbest des Ausschusses für Gefahrstoffe.

  • Stoffspezifische Äquivalenzwerte im biologischen Material zur Akzeptanz- und Toleranzkonzentration nach TRGS 910

    Liegen zurzeit nicht vor.

  • Biologische Grenzwerte

    Zurzeit gibt es für diesen Stoff keinen Biologischen Grenzwert nach TRGS 903.

  • Sonstige Beurteilungsmaßstäbe (Innenraumrichtwerte, Außenluftkonzentrationen)
    • Zur Aufhebung von Schutzmaßnahmen (Freigabe) nach Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) fordert TRGS 519 (), dass die Asbestfaserkonzentration unter 500 F/m³ liegt, mit einer Obergrenze des 95-%-Vertrauensbereichs unterhalb von 1000 F/m3.
    • Zur Erfolgskontrolle von Sanierungen wird nach den Asbest-Richtlinien der Länder (z. B. für Baden-Württemberg ()) gefordert, dass die Asbestfaserkonzentration unter 500 F/m³ liegt, mit einer Obergrenze des 95%-Vertrauensbereichs unterhalb von 1000 F/m3.
    • Zur Erfolgskontrolle vorläufiger Maßnahmen wird nach den Asbest-Richtlinien der Länder gefordert, dass die Asbestfaserkonzentration höchstens 1000 F/m3 beträgt.
    • Nach den WHO Air Quality Guidelines for Europe () liegt bei einer lebenslangen Exposition gegenüber einer Konzentration von 500 F/m3 Asbest (optisch gemessen) die Wahrscheinlichkeit, an Lungenkrebs zu erkranken, bei 1,5 * 10-3.
  • Berufskrankheit(en)

    BK-Nr. 4103: Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura

    • langsam progredienter Reizhusten; Kurzatmigkeit, besonders bei Belastung und tiefer Inspiration; Brustschmerzen
    • chronische Bronchitis, emphysematöse Lungenveränderungen und Rechtsherzhypertrophie (Cor pulmonale)
    • Asbestose

    Für weitere Infos siehe Merkblatt zur BK 4103 () des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit.

    BK-Nr. 4104: Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs in Verbindung mit einer Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose), in Verbindung mit einer durch Asbeststaub verursachten Erkrankung der Pleura oder bei Nachweis einer Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren {25 x 106 [(Fasern/m3) x Jahre]}

    • Lungenkrebs
    • Kehlkopfkrebs
    • Ovarialkarzinom
    Für weitere Infos siehe Merkblatt zur BK 4104 () und die wissenschaftliche Begründung zum Kehlkopfkrebs () des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit sowie die wissenschaftliche Begründung zum Ovarialkarzinom () des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    BK-Nr. 4105: Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Pericards

    • Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Pericards

    Für weitere Infos siehe Merkblatt zur BK 4105 () des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit.

    BK-Nr. 4114: Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 % nach der Anlage 2 der Berufskrankheitenverordnung entspricht

    • Lungenkrebs infolge Synkanzerogenese von Asbest und PAK
    • Frühsymptome sind uncharakteristisch, häufig bestehen therapieresistenter Reizhusten, Belastungsdyspnoe, Bronchopneumonie, Haemoptysen.

    Für weitere Infos siehe das Merkblatt sowie die wissenschaftliche Begründung zur BK 4114 () des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

  • Betroffene Tätigkeiten / Arbeitsbereiche

    Asbest wurde bis Ende des letzten Jahrhunderts in einem Großteil aller industriellen Bereiche verwendet. Es waren schätzungsweise rund 3.000 verschiedene asbesthaltige Produkte im Einsatz. Der BK-Report 1/2013 'Faserjahre' () gibt hierzu einen differenzierten Überblick.

    Heutzutage können Asbestexpositionen im Wesentlichen noch in drei Bereichen auftreten:

    • Umgang mit mineralischen Rohstoffen (  Talkumpuder, Schotter; siehe TRGS 517 ())
    • Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (siehe TRGS 519 ())
    • Arbeiten im Baubestand bei Bearbeitung von Wänden und Decken (Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern etc.)
  • Messverfahren

    DGUV Information 213-546 ()

    Das genannte Verfahren ist als geeignetes Messverfahren gemäß Ausschuss für Gefahrstoffe gelistet (s. AGS-Liste geeigneter Messverfahren ()).

  • Expositionsdaten

    BK-Report 1/2013 'Faserjahre' ()

    Weitere Expositionsdaten zu Asbest siehe IFA-Expositionsdatenbank MEGA.

  • Schutzmaßnahmen (z. B. stoffspezifische TRGS)

    TRGS 517 () 'Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen'

    TRGS 519 () 'Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten'

  • Weitergehende Hinweise

    Arbeitgebende müssen ein Expositionsverzeichnis nach §14 Absatz 3 GefStoffV führen, wenn ihre Beschäftigten während ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B exponiert sind. Das Expositionsverzeichnis kann in der ZED erstellt und gepflegt werden.

Weitere Informationen

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung ())

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 () 'Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen'

Begründungspapier () zur Exposition-Risiko-Beziehung für Asbest des Ausschusses für Gefahrstoffe

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 517 () 'Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen'

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 () 'Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten'

Asbest-Richtlinien der Länder (z. B. für Baden-Württemberg ())

Merkblatt zur BK 4103 ()

Merkblatt zur BK 4104 ()

Merkblatt zur BK 4105 ()

Merkblatt zur BK 4114 ()

Wissenschaftlichen Begründung zur BK 4114 ()

Wissenschaftliche Begründung zum Kehlkopfkrebs ()

Wissenschaftliche Begründung zum Ovarialkarzinom ()

WHO Air Quality Guidelines for Europe ()

BK-Report 1/2013 'Faserjahre' ()

DGUV Information 213-546 () 'Analysenverfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren'

AGS-Liste geeigneter Messverfahren ()

IFA-Expositionsdatenbank MEGA

Ansprechperson

Dr. rer. nat. Markus Mattenklott

Chemische und biologische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3230
Fax: +49 30 13001-38001