Auf dieser Seite finden Sie alle Dokumente zu den Verfahrensgrundlagen des UV-Meldeverfahrens.
Gemeinsame Grundsätze nach § 103 SGB IV (PDF, 144 kB, nicht barrierefrei) (ab 01.01.2023 gültig):
Die rechtlichen Grundlagen für das elektronische Lohnnachweisverfahren ergeben sich aus dem 5. SGB IV-ÄndG. Ergänzend dazu wird das elektronische Lohnnachweisverfahren in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 103 SGB IV beschrieben. Diese sind mit den übrigen Zweigen der Sozialversicherung in der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens (kurz: Meldebesprechung) abzustimmen und müssen vom BMAS genehmigt werden. Zuvor ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören.
Anlagen:
Gemeinsames Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung":
Das elektronische Lohnnachweisverfahren zur Unfallversicherung wird in Kapitel 5 des gemeinsamen Rundschreibens "Meldeverfahren zur Sozialversicherung" in der Fassung vom 12.03.2025 beschrieben.
Das gemeinsame Rundschreiben mit den zugehörigen Anlagen wird vom GKV-Spitzenverband jeweils aktuell mit Änderungsprotokoll bereitgestellt.
Verfahrensbeschreibung 2.2 (PDF, 573 kB, nicht barrierefrei) :
Die Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung ergänzt die "Gemeinsamen Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung" nach § 103 SGB IV, sowie das gemeinsame Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung" in der jeweils geltenden Fassung. Die Verfahrensbeschreibung inklusive ihrer Anlagen wird regelmäßig überprüft und angepasst. Version 2.2 datiert auf den 1. Januar 2025.
Anlagen: