Vor der Erstattung des digitalen Lohnnachweises ist im sogenannten Vorverfahren ein automatisierter Abgleich für die Meldung wichtiger Unternehmensdaten durchzuführen (Abfrage der Stammdaten). So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Unternehmensnummer (UNR.S) und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden. Der Abruf erfolgt automatisiert aus dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im Unternehmen verwendet wird. Dieser Abruf muss aktiv durch den Nutzer angestoßen werden. Nur die aktuelle Version Ihres Entgeltabrechnungsprogrammes ist dazu in der Lage.
Hierfür sind folgende Zugangsdaten erforderlich:
Die Zugangsdaten wurden Ihnen von ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger per Post übersandt. Diese müssen an die Stelle weitergeleitet werden, die die Sozialversicherungsmeldungen für Ihr Unternehmen durchführt.
Nach der erstmaligen Anmeldung im Stammdatendienst (pro Beitragsjahr) wird die meldende Stelle registriert. Der Unfallversicherungsträger erwartet dadurch von dieser Stelle einen digitalen Lohnachweis für das abgefragte Beitragsjahr. Nicht benötigte Stammdatenabrufe sind wieder zu stornieren.
Der digitale Lohnnachweis beinhaltet folgende Angaben:
Unternehmensnummer (UNR.S)
Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers
Bezogen auf die veranlagten Gefahrtarifstellen: