Medizinische Versorgung von Helfern, Blut- und Organspendern

Helfer bei Unglücksfällen, Blut- und Organspender und Personen, die bei der Verfolgung und Festnahme von Straftätern mitwirken oder sich zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen, unterliegen dem Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie diese Tätigkeiten im Ausland ausführen, sofern sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.