Entwicklung eines Messverfahrens für Organozinnverbindungen

Projekt-Nr. IFA 2110

Status:

laufend

Zielsetzung:

Organozinnverbindungen (OZV) sind aufgrund ihrer bekannten Human- und Ökotoxizität in Verbraucherprodukten und im Umweltbereich weitreichend reguliert (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – REACH VO). Sie zählen jedoch nach wie vor zu den technisch bedeutendsten Organometall-Verbindungen. Nennenswerte Einsatzgebiete sind die kunststoffproduzierende und -verarbeitende Industrie als Prozesskatalysatoren und Stabilisatoren, die Oberflächenvergütung bei der Produktion von Glas, Galvanotechnik, Elektrotechnik sowie die Synthese zahlreicher Industrie- und Spezialchemikalien. An Arbeitsplätzen dieser Branchen können die Verbindungen als Dämpfe oder Staubpartikel freigesetzt und sowohl inhalativ als auch über Hautkontakt aufgenommen werden. Die berufsbedingte Exposition stellt somit ein potenzielles Risiko für Beschäftigte dar. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 sind Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für insgesamt 23 OZV festgelegt. Diese unterscheiden sich in ihrer Konzentration und beziehen sich auf den Elementgehalt des Zinns. Spezifische Messverfahren zur Unterscheidung und Überwachung dieser Beurteilungsmaßstäbe existieren derzeit noch nicht. In einer Machbarkeitsstudie in Form einer Masterarbeit konnte ein flüssigchromatographisches Verfahren zur Trennung von 11 regulierten OZV mittels HPLC-ICP-MS (Kopplung von Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie-, HPLC, mit Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma, ICP-MS) entwickelt werden.

Das Ziel des Projektes ist es nun, ein spezifisches und geeignetes Messverfahren für die OZV Monomethylzinn (MMT), Monobutylzinn (MBT), Monooktylzinn (MOT), Monophenylzinn (MPhT), Dimethylzinn (DMT), Dibutylzinn (DBT), Diphenylzinn (DPhT), Trimethylzinn (TMT), Tributylzinn (TBT), Triphenylzinn (TPhT) und Tetramethylzinn (TTMT) zu entwickeln und als Standardmessverfahren im MGU zu etablieren.

Aktivitäten/Methoden:

Im ersten Schritt soll die Leistungsfähigkeit der entwickelten HPLC-ICP-MS-Trennmethode optimiert werden. Im zweiten Schritt sind Versuche zur Entwicklung eines spezieserhaltenden Probenvorbereitungsverfahrens durchzuführen. Im dritten Schritt erfolgt die Entwicklung eines geeigneten Probenahmeverfahrens für OZV. Die Entwicklung einer Trennmethode mit Strukturaufklärung zur Bestimmung der OZV ist zur Absicherung mittels HPLC-MS (Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung) oder GC-MS (Gaschromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung) als Machbarkeitsstudie geplant. Dies ist vor allem für die Identifizierung und Abgrenzung von eventuell störenden Verbindungen, die an realen Arbeitsplätzen auftreten, von Bedeutung. Sind die drei Schritte des analytischen Prozesses (Probennahme, Probenvorbereitung, Analyse) aufeinander abgestimmt, folgt die Validierung. Optional werden Betriebsmessungen zur Etablierung des Messverfahrens durchgeführt.

Stand:

10.01.2023

Projekt

Branche(n):

Kunststoff- und Gummiwaren

Gefährdungsart(en):

Gefahrstoffe, Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Schlagworte:

Analyseverfahren, Grenzwert, Chemische Arbeitsstoffe

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Analyseverfahren, Qualitätssicherung, Grenzwerteinhaltung, metallische Verbindungen, HPLC-ICP-MS