Nein, Sie können den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 wie gewohnt ab dem 1. November 2022 tätigen. Dieser kann sowohl mit der alten Mitgliedsnummer als auch mit der neuen Unternehmensnummer erfolgen. Verwenden Sie Ihre bisherige Mitgliedsnummer, kann Ihnen mit den Stammdaten automatisch Ihre neue Unternehmensnummer in Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder Ihre zertifizierte Ausfüllhilfe übermittelt werden. Dies hängt von Ihrem jeweiligen Entgeltabrechnungsprogramm bzw. Ihrer Ausfüllhilfe ab. Eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe ist nur für die Übermittlung von manuell erzeugten Daten vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass Meldungen mit der Unternehmensnummer im UV-Meldeverfahren aus einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm nicht vor dem 1. November 2022 möglich sind. Bitte nutzen Sie bis dahin Ihre bisherige Mitgliedsnummer. Der konkrete Umstellungszeitpunkt Ihres Entgeltabrechnungsprogramms ist vom jeweiligen Softwareersteller abhängig.
Nutzen Sie die Ausfüllhilfe sv.net, so können Sie ab dem 2. Januar 2023 Meldungen mit Ihrer neuen Unternehmensnummer vornehmen.