Fragen zur Umstellung auf die Unternehmensnummer

  • 1. Wieso erfolgt eine Umstellung des UV-Meldeverfahrens auf die Unternehmensnummer?

    Innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung wird ein einheitliches Nummernsystem zur Kennzeichnung der Mitglieder eingeführt. Die bisherigen uneinheitlichen Mitgliedsnummern der verschiedenen Unfallversicherungsträger werden durch die einer einheitlichen Systematik folgenden Unternehmensnummern abgelöst. Da die bisherigen Mitgliedsnummern im UV-Meldeverfahren zur Identifikation und Authentifizierung eines Unternehmens herangezogen wurden, muss auch im UV-Meldeverfahren eine Umstellung auf die neuen Unternehmensnummern erfolgen.

    Weitere Informationen zur Unternehmensnummer finden Sie hier.

  • 2. Muss ich den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 schon mit der neuen Unternehmensnummer durchführen?

    Nein, Sie können den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 wie gewohnt ab dem 1. November 2022 tätigen. Dieser kann sowohl mit der alten Mitgliedsnummer als auch mit der neuen Unternehmensnummer erfolgen. Verwenden Sie Ihre bisherige Mitgliedsnummer, kann Ihnen mit den Stammdaten automatisch Ihre neue Unternehmensnummer in Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder Ihre zertifizierte Ausfüllhilfe übermittelt werden. Dies hängt von Ihrem jeweiligen Entgeltabrechnungsprogramm bzw. Ihrer Ausfüllhilfe ab. Eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe ist nur für die Übermittlung von manuell erzeugten Daten vorgesehen.

    Bitte beachten Sie, dass Meldungen mit der Unternehmensnummer im UV-Meldeverfahren aus einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm nicht vor dem 1. November 2022 möglich sind. Bitte nutzen Sie bis dahin Ihre bisherige Mitgliedsnummer. Der konkrete Umstellungszeitpunkt Ihres Entgeltabrechnungsprogramms ist vom jeweiligen Softwareersteller abhängig.

    Nutzen Sie die Ausfüllhilfe sv.net, so können Sie ab dem 2. Januar 2023 Meldungen mit Ihrer neuen Unternehmensnummer vornehmen.

  • 3. Ab wann kann ich mit der Unternehmensnummer Meldungen im UV-Meldeverfahren durchführen?

    Nutzen Sie ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm so können Sie grundsätzlich ab dem 1. November 2022 Meldungen mit der Unternehmensnummer im UV-Meldeverfahren durchführen. Sie können also zum Beispiel den Stammdatenabruf für das Jahr 2023 ab diesem Zeitpunkt mit der Unternehmensnummer tätigen. Dies ist jedoch von dem Umstellungszeitpunkt Ihres jeweiligen Entgeltabrechnungsprogramms abhängig.

    Nutzen Sie die Ausfüllhilfe sv.net, so können Sie ab dem 1. Januar 2023 Meldungen mit Ihrer neuen Unternehmensnummer vornehmen.

  • 4. Muss ich die neue Unternehmensnummer manuell in mein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm übernehmen

    Grundsätzlich müssen Sie die neue Unternehmensnummer nicht manuell in Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm eingeben. Den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 können Sie ab dem 1. November 2022 mit der alten Mitgliedsnummer tätigen. Ihnen kann mit den Stammdaten automatisch Ihre neue Unternehmensnummer in Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden. Dies ist jedoch von Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm abhängig.

  • 5. Was muss ich im Zusammenhang mit der neuen Unternehmensnummer beachten, wenn ich eine zertifizierte Ausfüllhilfe benutze?

    Benutzen Sie für die Übermittlung manuell erzeugter Entgeltdaten eine zertifizierte Ausfüllhilfe, können Sie Ihre Meldung für das Meldejahr 2023 sowohl mit der bisherigen Mitgliedsnummer als auch mit der neuen Unternehmensnummer anstoßen. Verwenden Sie Ihre bisherige Mitgliedsnummer, kann Ihnen bei der Übermittlung der Stammdaten automatisch auch die neuen Unternehmensnummer in die Ausfüllhilfe übermittelt werden.

  • 6. Kann ich mit der neuen Unternehmensnummer auch rückwirkende Meldungen vornehmen, die Zeiträume vor dem Meldejahr 2023 betreffen?

    Grundsätzlich können Sie mit der neuen Unternehmensnummer auch Meldungen für zurückliegende Zeiten übermitteln. Ebenso ist es möglich, die Stornierung einer ursprünglich unter der alten Mitgliedsnummer vorgenommenen Meldung mit der neuen Unternehmensnummer durchzuführen.

  • 7. Kann ich mit der neuen Unternehmensnummer Änderungen in Bezug auf Meldungen vornehmen, die ursprünglich mit der alten Mitgliedsnummer abgegeben wurden?

    Stornierungen in Bezug auf Meldungen, die mit der bisherigen Mitgliedsnummer abgegeben wurden, können grundsätzlich sowohl mit der Mitgliedsnummer oder der neuen Unternehmensnummer durchgeführt werden.

    Haben Sie z.B. im Februar 2021 einen Lohnnachweis unter Verwendung Ihrer bisherigen Mitgliedsnummer eingereicht und wollen diesen nun korrigieren, so kann die Stornierung dieses Lohnnachweises mit der bisherigen Mitgliedsnummer oder der neuen Unternehmensnummer erfolgen. Verwenden Sie ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm, so erfolgt die Verwendung der bisherigen Mitgliedsnummer oder der neuen Unternehmensnummer automatisch.

    Nach der erfolgreichen Stornierung der ursprünglichen Meldung können Sie den korrigierten Lohnnachweis auch mit der neuen Unternehmensnummer einreichen. Dies ist ebenfalls für Zeiträume vor dem Meldejahr 2023 möglich.

  • 8. Hat die Umstellung auf die Unternehmensnummer Auswirkungen auf den auszuwählenden Meldegrund im Lohnnachweis?

    Nein, wegen der Umstellung auf die Unternehmensnummer ist kein besonderer Meldegrund für den Lohnnachweis anzugeben. Insbesondere ist der Lohnnachweis für das Meldejahr 2022 nicht allein wegen der Umstellung auf die Unternehmensnummer mit dem Meldegrund 05 zu übermitteln.

  • 9. Was muss ich beachten, wenn die Lohnabrechnung durch ein Dienstleistungsunternehmen (z.B. eine Steuerberatung) durchgeführt wird?

    Bitte geben Sie Ihre neue Unternehmensnummer an Ihr Dienstleitungsunternehmen weiter, da diese für den Zugang zum UV-Meldeverfahren benötigt wird.

  • 10. Muss ich aufgrund der Umstellung etwas beachten, wenn ich privat eine Haushaltshilfe beschäftige?

    Private Haushalte sind grundsätzlich von der Teilnahme am UV-Meldeverfahren befreit.

    Ausnahme: Sie oder Ihre Steuerberatung nutzen ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm. Dann können Sie die Umstellung auf die Unternehmensnummer automatisch für das Meldejahr 2023 und die Folgejahre durch einen einmaligen Stammdatenabruf durchführen. Hierfür werden die Zugangsdaten benötigt, die Sie ursprünglich von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger erhalten haben. Mit der Rückmeldung der Stammdaten wird Ihnen die neue Unternehmensnummer sowie ein Merkmal in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt, das besagt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist. Für die Folgejahre ist dann kein Stammdatenabruf mehr notwendig.

    Fragen hierzu beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände.

  • 11. Muss ich aufgrund der Umstellung etwas beachten, wenn die Beiträge für mein Unternehmen auf der Basis von Einwohnerzahlen erhoben wird?

    Unternehmen, deren Beiträge auf der Basis von Einwohnerzahlen erhoben werden, sind grundsätzlich von der Teilnahme am UV-Meldeverfahren befreit.

    Ausnahme: Sie oder Ihre Steuerberatung nutzen ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm. Dann können Sie die Umstellung auf die Unternehmensnummer automatisch für das Meldejahr 2023 und die Folgejahre durch einen einmaligen Stammdatenabruf durchführen. Hierfür werden die Zugangsdaten benötigt, die Sie ursprünglich von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger erhalten haben. Mit der Rückmeldung der Stammdaten wird Ihnen die neue Unternehmensnummer sowie ein Merkmal in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt, das besagt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist. Für die Folgejahre ist dann kein Stammdatenabruf mehr notwendig.

    Fragen hierzu beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände.

  • 12. Muss ich aufgrund der Umstellung etwas beachten, wenn alle Beschäftigten meines Unternehmens beitragsfrei versichert sind?

    Unternehmen, bei denen alle Beschäftigte beitragsfrei versichert sind, sind grundsätzlich von der Teilnahme am UV-Meldeverfahren befreit.

    Ausnahme: Sie oder Ihre Steuerberatung nutzen ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm. Dann können Sie die Umstellung auf die Unternehmensnummer automatisch für das Meldejahr 2023 und die Folgejahre durch einen einmaligen Stammdatenabruf durchführen. Hierfür werden die Zugangsdaten benötigt, die Sie ursprünglich von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger erhalten haben. Mit der Rückmeldung der Stammdaten wird Ihnen die neue Unternehmensnummer sowie ein Merkmal in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt, das besagt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist. Für die Folgejahre ist dann kein Stammdatenabruf mehr notwendig.

    Fragen hierzu beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Sofern Ihr Anliegen durch die vorliegenden Fragen und Antworten nicht geklärt werden konnte, können Sie sich über dieses Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen.

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