Begutachtung

Das medizinische Gutachten ist eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung über Leistungen nach Arbeitsunfällen (einschl. Wegeunfällen) und bei Berufskrankheiten. Gutachten sind wichtige Beweismittel bei der Sachverhaltsaufklärung (§ 21 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X).

Gutachterinnen und Gutachter müssen unparteiisch, unabhängig, persönlich und fachlich geeignet sein sowie über die erforderliche räumliche und personelle Ausstattung verfügen, um notwendige Untersuchungen durchführen zu können. Sie sollen mit dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und den rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung vertraut sein.

Sachverständige haben die Aufgabe, medizinische Befunde zu erheben und diese unter Berücksichtigung der sonstigen ihnen zugänglich gemachten Informationen auf der Basis medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und ärztlichen Erfahrungswissens zu bewerten, um so dem Unfallversicherungsträger (UV-Träger) eine Entscheidung der rechtlich erheblichen Fragen zu ermöglichen. Die Tätigkeit als Gutachter bzw. Gutachterin beinhaltet somit eine hohe Verantwortung und hat eine besondere soziale Bedeutung.

Vor Erteilung eines Gutachtenauftrages sollen den Versicherten mehrere geeignete Gutachter zur Auswahl benannt werden (§ 200 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VII). Über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus können Versicherte auch selbst einen geeigneten Gutachter vorschlagen, der nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann.

Die Verantwortung für die rechtliche Beurteilung und Entscheidung obliegt aber allein dem UV-Träger, der deshalb kein Gutachten ungeprüft übernehmen darf. Er muss jedes Gutachten im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend auswerten und auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit überprüfen.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an Gutachten sowie Gutachterinnen und Gutachtern finden Sie auf den Internetseiten der Landesverbände.