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Mitgliederversammlung

Finanzausschuss der DGUV-Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung der DGUV bildet zur Vorbereitung ihrer haushaltsrelevanten Beschlüsse – im Besonderen zu den Themen Haushaltsplan und Jahresrechnung – einen Finanzausschuss.

Der Finanzausschuss besteht aus je sechs Vertreterinnen und/oder Vertretern der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Versicherten. Innerhalb jeder Gruppe kommen vier aus dem gewerblichen Bereich und zwei aus dem Bereich der öffentlichen Hand. Außerdem gehören dem Ausschuss drei Personen aus der Geschäftsführerinnen- und Geschäftsführerkonferenz mit beratender Stimme an. Die oder der Vorsitzende und die oder der alternierende Vorsitzende der Mitgliederversammlung sowie die Hauptgeschäftsführerin oder der Hauptgeschäftsführer und die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin oder der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der DGUV sind berechtigt, an den Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen.