Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz: So reagieren Führungskräfte richtig

11.12.2025

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Titelseite der top eins, Ausgabe 4/2025 (Bild: Getty Images/AndreyPopov)

Stehen Beschäftigte erkennbar unter dem Einfluss von Suchtmitteln, müssen Vorgesetzte reagieren. Wenn die betroffenen Beschäftigten eine Gefahr für sich und andere darstellen, ist ein vorübergehendes Arbeitsverbot auszusprechen. Führungskräfte sollten grundsätzlich intervenieren, wenn Beschäftigte Veränderungen im Arbeitsverhalten zeigen, die auf Suchtmitteleinnahme zurückgehen könnten. Ein Stufenplan bietet ihnen dabei Orientierung. Dieser sieht zunächst ein Klärungsgespräch mit den Betroffenen vor. Wie Führungskräfte in einem solchen und bei möglichen Folgeterminen vorgehen sollten, zeigt ein Beitrag in der neuen Ausgabe von top eins.

Gesprächsführung beim Thema Suchtmittel

Ein Stufenplan ist meist Teil der Dienstvereinbarung zum Thema Sucht. Ziel des Verfahrens ist, dass betroffene Beschäftigte arbeitsfähig bleiben oder es wieder werden. Vorgesetzte sollten für eine gute Gesprächsatmosphäre sorgen, im Gespräch das Problem aber klar benennen. "Dazu hilft es, wenn das Thema Suchtmittelmissbrauch im Unternehmen oder der Einrichtung nicht tabuisiert wird, sondern ein offener Umgang damit möglich ist", sagt Arbeitspsychologin Dr. Marlen Cosmar vom Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG). Wichtig sei außerdem, dass Vorgesetzte während der Unterredung Anteilnahme zeigten, ansonsten aber ruhig und sachlich blieben.

Am Ende eines solchen Gesprächs steht immer eine Abmachung über künftiges Verhalten. Ob Betroffene sich daranhalten, kann in einem Folgetermin überprüft werden. Ist dies nicht der Fall, geht es im Stufenplan einen Schritt weiter – bis hin zur Abmahnung oder gar Kündigung. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte das Suchtproblem leugnen.

Prävention stärken

Unternehmen und Einrichtungen können schon präventiv tätig werden, um die Wahrscheinlichkeit von Suchtmittelmissbrauch zu senken. Die DGUV empfiehlt, den Konsum von Suchtmitteln am Arbeitsplatz grundsätzlich per Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu untersagen. Weiterhin sollte über die Folgen und Gefahren einer Sucht aufgeklärt werden. Zum anderen sollten Vorgesetzte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Arbeitsbedingungen in den Blick nehmen. Über- und Unterforderung, aber auch mangelnde soziale Kontrolle bei Einzelarbeit können Suchtmittelmissbrauch fördern.

Diese und weitere Hinweise, wie sie mit Suchtmittelmissbrauch umgehen sollten, erhalten Führungskräfte in einem Beitrag von top eins.

Über "top eins"

"top eins" bietet praxisrelevante Informationen und Tipps für Führungskräfte im öffentlichen Dienst. Das Magazin erscheint viermal im Jahr und wird von bestimmten Unfallkassen kostenfrei an die bei ihnen versicherten Einrichtungen geschickt. Weitere Interviews, Hintergrundartikel und Neuigkeiten zu spannenden Themen erhalten Führungskräfte auf topeins.dguv.de.

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