04.12.2025
Die Vorsitzenden der Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: Bernhard Wagner und Gabriele Axmann (Foto: Jan Röhl / DGUV)
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen die Empfehlungen des Bundeswahlbeauftragten zur Stärkung der sozialen Selbstverwaltung und Fortentwicklung des Sozialwahlrechts. Die Mitgliederversammlung ihres Spitzenverbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), verabschiedete am 4. Dezember 2025 einen entsprechenden Beschluss (PDF, 108 kB, nicht barrierefrei) .
"Die Selbstverwaltung bezieht klar Stellung – für eine gesetzliche Unfallversicherung, die jederzeit stark ist, für die Menschen da ist und ihnen Schutz und Sicherheit bietet", betont Bernhard Wagner, amtierender Vorsitzender der DGUV-Mitgliederversammlung. Zentrale Anliegen seien, die Soziale Selbstverwaltung im Grundgesetz zu verankern, Basiswissen über das deutsche Sozialversicherungssystem in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit zu vermitteln, die Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern und die Kompetenzen der Selbstverwaltung zu erweitern.
Im Schlussbericht an das Bundesarbeitsministerium empfehlen der Bundeswahlbeauftragte Peter Weiß und seine Stellvertreterin Doris Barnett, den Anteil der Urwahlen in der Sozialversicherung deutlich zu erhöhen – ohne jedoch die Abschaffung der Friedenswahlen zu fordern. Die DGUV begrüßt ausdrücklich, dass die Wahl ohne Wahlhandlung (Friedenswahl) weiterhin möglich bleiben soll.
Die alternierende Vorsitzende der DGUV-Mitgliederversammlung, Gabriele Axmann unterstreicht: "Entscheidend ist, dass die unterschiedlichen Branchen und Berufsgruppen in der Selbstverwaltung ausgewogen vertreten sind, damit Arbeitsschutz wirksam und praxistauglich für alle Unternehmen gestaltet werden kann. Diese ausgewogene Repräsentanz ist nur im Rahmen von Friedenswahlen gewährleistet. Arbeitgebende und Versicherte wirken in der gesetzlichen Unfallversicherung aktiv an den Vorgaben mit, die Unternehmen im Arbeitsschutz erfüllen müssen."
Von besonderer Bedeutung sei der Vorschlag des Bundeswahlbeauftragten, die Selbstverwaltung der Sozialen Sicherung ins Grundgesetz aufzunehmen. Wagner: "Selbstverwaltung trägt in bedeutendem Umfang dazu bei, dass die Sozialversicherungsträger – auch die gesetzliche Unfallversicherung – nah an den Menschen sind. Diese wichtige Rolle bedarf einer verfassungsrechtlichen Absicherung." Axmann fügt hinzu: "Eine Grundgesetzänderung würde es der Selbstverwaltung zudem ermöglichen, sich per Verfassungsbeschwerde gegen Eingriffe in ihre Rechte zu wehren."
Die gesetzliche Unfallversicherung wird maßgeblich vom Prinzip der Selbstverwaltung geprägt. In den Selbstverwaltungsgremien der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und in ihrem Spitzenverband DGUV sind die Arbeitgebenden und die Versicherten paritätisch, also mit gleicher Stimmzahl, vertreten. Die Struktur der Mitgliedsunternehmen (Dienstleistung, Handwerk, Industrie) spiegelt sich in der Zusammensetzung der Selbstverwaltungsgremien wider. Diese Form der Repräsentanz gewährleistet eine hohe Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen und stärkt die Nähe der Sozialversicherung zu den Menschen.
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