Unverzichtbar für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb

Gesetzliche Unfallversicherung weist auf Bedeutung der Ersthelfenden hin

10.09.2025

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Am Arbeitsplatz kommt den betrieblichen Ersthelfenden eine wichtige Rolle zu. (Foto: Dominik Buschardt / DGUV)

Ganz gleich, wo er passiert, im Notfall ist eine schnelle Erste Hilfe erforderlich. Am Arbeitsplatz kommt deshalb den betrieblichen Ersthelfenden eine entscheidende Rolle zu: Im Ernstfall versorgen sie Verletzungen wie Quetschungen oder Schnittwunden und können zum Beispiel durch den Einsatz eines Defibrillators sogar Leben retten, noch bevor professionelle Hilfe eintrifft.

Anlässlich des Tags der Ersten Hilfe am 13. September betonen Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die zentrale Bedeutung von gut ausgebildeten Ersthelfenden in Unternehmen. Mehr als zwei Millionen von ihnen werden über die Unfallversicherungsträger jährlich ausgebildet. Diese tragen dafür auch die Kosten. "Indem wir Beschäftigte in Erster Hilfe schulen, bringen wir das Wissen über lebensrettende Maßnahmen wie die Reanimation direkt in die Betriebe – und damit auch in die Gesellschaft", sagt Dr. Isabella Marx, Leiterin des DGUV-Fachbereichs Erste Hilfe.

Klare Regelungen je nach Betriebsgröße und Branche

Arbeitgebende in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die Erste Hilfe im Betrieb sicherzustellen. Dazu müssen sie geeignete Materialien und Einrichtungen bereitstellen und Personen benennen, die im Notfall helfen können. Je nach Betriebsgröße gelten dafür klare Vorgaben: Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten muss mindestens eine ausgebildete Ersthelferin oder ein Ersthelfer verfügbar sein. In größeren Betrieben ist ein bestimmter Prozentsatz vorgeschrieben - abhängig von der jeweiligen Branche. Auch in Schulen und anderen Einrichtungen, in denen Personen gesetzlich unfallversichert sind, muss die Erste Hilfe sichergestellt sein.

Damit die Erste Hilfe im Betrieb funktioniert, braucht es Beschäftigte, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und sich als Ersthelfende ausbilden lassen. Zwar sind Mitarbeitende grundsätzlich verpflichtet, bei der Organisation der Ersten Hilfe mitzuwirken - doch Freiwilligkeit und Motivation sind entscheidend. Dr. Isabella Marx: "Es kommt auf jeden und jede an. Alle Beschäftigten, die sich freiwillig melden, sind ein Gewinn für die Sicherheit im Betrieb."

Informationen zur Wiederbelebung

Im vergangenen Jahr erlitten rund 136.000 Menschen außerhalb eines Krankenhauses einen Herz-Kreislauf-Stillstand, so eine Hochrechnung des Deutschen Reanimationsregisters. Das Training der Herz-Lungen-Wiederbelebung ist auch ein Bestandteil des Lehrgangs zur Ersten Hilfe, den betriebliche Ersthelfende durchlaufen müssen. Bei einem Herzstillstand erhöhen Defibrillatoren die Überlebenschance der betroffenen Person deutlich. Wie Ersthelfende einen Defibrillator richtig einsetzen, wird in der DGUV Information "Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe" beschrieben. Weitere Informationen für Betriebe zum Einsatz von Defibrillatoren gibt es auch in diesen FAQ unter Punkt 11.

Kontakt

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Glinkastraße 40
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Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

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