Risiken im Fleischbetrieb frühzeitig erkennen

Die neue DGUV Branchenregel "Fleischwirtschaft – Handwerk" informiert Unternehmen über Gefährdungen und zeigt Lösungen für guten Arbeitsschutz

12.09.2025

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Titelseite der DGUV Branchenregel "Fleischwirtschaft - Handwerk" (Foto: © Deutscher Fleischer-Verband e.V.)

Handmesser, Beile oder Wölfe – bei der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren kommen viele Arbeitsmittel, Geräte und Maschinen zum Einsatz, bei denen eine Verletzungsgefahr besteht. Um die vielfältigen Gefährdungen und Belastungen für die Beschäftigten auf ein Minimum zu reduzieren, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die neue Regel 110-011 "Branche Fleischwirtschaft – Handwerk" veröffentlicht. Sie hilft Verantwortlichen in Fleischbetrieben, Risiken frühzeitig zu erkennen und Arbeitsplätze und Tätigkeiten sicher und gesund zu gestalten.

Verständliches Nachschlagewerk

Die neue Regel enthält aktualisierte Anforderungen und ersetzt die DGUV Regel 110-008 "Arbeiten in der Fleischwirtschaft". "Es handelt sich nicht um zusätzliche Anforderungen, sondern die neue Branchenregel bündelt die gesetzlichen Vorgaben und erläutert sie verständlich und praxisnah", sagt Katja Kästner. Die Fleischermeisterin und Ingenieurin für Lebensmitteltechnologie arbeitet bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und leitet das Sachgebiet Fleischwirtschaft im Fachbereich Nahrungsmittel der DGUV. Sie gehört zu den Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung, die gemeinsam mit Praktikern aus der Branche die neue Regel verfasst haben. Sie alle kennen die Abläufe und Herausforderungen in Fleischbetrieben.

Die Regel informiert über die übergreifenden Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsmittel der Branche. Und sie stellt die Gefährdungen und Belastungen für alle branchentypischen Arbeitsplätze mit den entsprechenden Tätigkeiten dar: von der Schlachtung über die Fleischverarbeitung bis hin zum Verkauf. Zu jedem Thema zeigt die DGUV Regel konkrete Lösungen und sichere und gesunde Arbeitsweisen auf. Zahlreiche Fotos realer Arbeitssituationen und Beispiele von gutem Arbeitsschutz in der Praxis machen anschaulich, wie Betriebe die Vorgaben umsetzen können. Das Nachschlagewerk nützt insbesondere kleinen Handwerksbetrieben, aber auch mittlere und große Betriebe profitieren von den praxiserprobten Tipps.

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

In Fleischbetrieben gibt es viele unterschätzte Gefahren. Dazu zählen rutschige Böden, heiße Oberflächen und Lärm, etwa beim Kuttern. Häufiges Händewaschen oder der Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln können die Haut belasten. Die Regel thematisiert auch psychische Belastungen, etwa durch Arbeit unter permanentem Zeitdruck oder im Verkauf durch schwierige Situationen mit Kundschaft. "„Mit der Branchenregel unterstützen wir die Unternehmer und Unternehmerinnen dabei, die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen", sagt die BGN-Expertin. Dadurch identifizieren sie die konkreten Gefahren im eigenen Betrieb, können gezielt handeln und ihre Beschäftigten aktiv einbeziehen.

Investitionen in den Arbeitsschutz rechnen sich

Gute Lösungen sind nicht immer teuer: So ermöglichen etwa Schneidbretterhöhungen großen Beschäftigten ergonomisches Arbeiten. Bei langem Stehen entlasten rutschfeste Anti-Ermüdungsmatten das Muskel-Skelett-System. "Investitionen in den Arbeitsschutz rechnen sich", weiß Katja Kästner. "Das Ergebnis sind nicht nur weniger Arbeitsunfälle und Krankheitstage, sondern auch motivierte und engagierte Beschäftigte." Ein gesundes Arbeitsumfeld fördere Produktivität und Zufriedenheit. Nicht zuletzt spielen Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden eine Rolle, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein, Fachkräfte im Betrieb zu halten und Nachwuchs zu gewinnen.

Die Branchenregel richtet sich zwar vorrangig an Unternehmerinnen und Unternehmer, eignet sich aber auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen und -ärzte. Die DGUV Regel "Branche Fleischwirtschaft – Handwerk" gibt es in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen: www.dguv.de/publikationen, Webcode: p110011.

Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für eine bestimmte Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Fotos veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Infografiken und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Kontakt

DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

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