Zwei neue Begutachtungsempfehlungen zu Berufskrankheiten erschienen

16.10.2025

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Titelblatt der Bamberger Empfehlung 2025 (Foto: © MedicalWorks – stock.adobe.com)

Bei mehr als 5700 Beschäftigten wurde 2024 eine schwere Hauterkrankung oder ein heller Hautkrebs als Berufserkrankung (BK) anerkannt. Bei fast 400 Beschäftigten wurde eine obstruktive Atemwegs-Berufskrankheit anerkannt. Für die obstruktiven Atemwegs- und für Haut-Berufskrankheiten liegen nun vollständig überarbeitete Begutachtungsempfehlungen vor. Wesentlicher Anlass für deren Überarbeitung waren zum einen die Anpassung an den aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand und zum anderen der Wegfall des sogenannten Unterlassungszwangs. Bis 2020 war sowohl für obstruktive Atemwegs-Berufskrankheiten als auch im Bereich der Haut-BKen (Ausnahme heller Hautkrebs) die Aufgabe der krankheitsauslösenden Tätigkeit am Arbeitsplatz die Voraussetzung für eine Anerkennung.

Begutachtungsempfehlungen richten sich primär an Gutachterinnen und Gutachter. Deren Aufgabe ist es zu prüfen, ob eine Berufskrankheit vorliegt und ob und ggf. in welchem Ausmaß die Folgen der Berufskrankheit zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) führen. Die Empfehlungen sollen aber auch die Sachbearbeitung der Unfallversicherungsträger unterstützen, die in BK-Feststellungsverfahren ermittelt. Grundlage für die Prüfung in einem solchen Verfahren ist der aktuelle medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisstand, der in den Begutachtungsempfehlungen zusammengefasst wird. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet die Empfehlungen gemeinsam mit medizinischen Fachgesellschaften und weiteren fachkundigen Institutionen.

Bamberger Empfehlung 2025

Die Bamberger Empfehlung liefert Informationen zur Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen. Hauterkrankungen sind die am häufigsten gemeldeten und anerkannten Erkrankungen bei Erwerbstätigen mit Ausnahme von COVID-19-Erkrankungen. Zu den arbeitsbedingten Hauterkrankungen zählen vor allem Handekzeme (BK-Nr. 5101) sowie aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome durch Sonneneinstrahlung.

Für die vorliegende Aktualisierung der Bamberger Empfehlung wurden vor allem die Empfehlungen für die Feststellung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) überarbeitet. Das war notwendig, weil die Anerkennung der Berufskrankheit nicht mehr an die Tätigkeitsaufgabe geknüpft ist. Die Aktualisierung definiert zudem ein einheitliches Verständnis darüber, was unter einer schweren Hauterkrankung zu verstehen und wie sie zu prüfen ist.

Reichenhaller Empfehlung 2024

Die Reichenhaller Empfehlung 2024 bildet die aktuellen medizinisch und unfallversicherungsrechtlich relevanten Aspekte zur Begutachtung obstruktiver Atemwegs-Berufskrankheiten ab. Dazu gehören Atemwegserkrankungen, die durch allergisierende Stoffe und chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursacht werden (Berufskrankheiten Nummern 4301 und 4302) sowie Atemwegserkrankungen durch Isocyanate (ohne Alveolitis, BK-Nr. 1315).

Zu den Anpassungen und Neuerungen der Reichenhaller Empfehlung 2024 zählen exemplarisch die präzisierte Expositionsbeurteilung, die aktualisierte MdE-Tabelle, die Erweiterung der diagnostischen Methoden sowie die Stärkung der Individualprävention.

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