Regressreferententagung bei der DGUV in Berlin

Foto der Regressreferententagung

Bild: DGUV

Am 17. und 18. September 2026 fand bei der DGUV in Berlin die Regressreferententagung statt. 56 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von allen Unfallversicherungsträgern nutzten die Gelegenheit, sich zu aktuellen Entwicklungen im Regress auszutauschen, Erfahrungen aus der Praxis zu teilen und gemeinsam neue Ansätze und politische Perspektiven zu diskutieren. Die Tagung lies auch Raum für tiefgehende juristische Analysen und Debatten über streitige Rechtsfragen.

Ein Vortrag über medizinische und haftungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit unfallbedingten psychischen Gesundheitsschäden eröffnete die Tagung. Danach wurden weitere spannende Themen wie die vertragliche Haftung bei Werkverträgen, Verjährungsregelungen bei Rechtsnachfolge sowie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) im Regressprozess der Unfallversicherungsträger beleuchtet.

Neben fachlichen Impulsen und Vorträgen bot insbesondere der gemeinsame Dialog die Möglichkeit, unterschiedliche Erfahrungen und Sichtweisen zusammenzubringen. Dies zeigte eine Gruppenarbeit, die im Rahmen der Regressreferententagung durchgeführt wurde. Auch wurden Fragen der Haftung von Unternehmen und anderen Beteiligten bei Arbeitsunfällen sowie die aktuelle Rechtsprechung beleuchtet. Abschließend wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgestellt, in dem die deutschen Haftungsprivilegien des Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) auf einen in Österreich gesetzlich unfallversicherten EU-Bürger angewendet wurden. Ergänzend erfolgte ein Rechtsvergleich der Unfallversicherungs- und Regresssysteme ausgewählter Nachbarstaaten, um zu untersuchen, welche dieser Staaten nach den vom BGH entwickelten Kriterien mit dem deutschen System vergleichbar sind.

Die vielfältigen Beiträge machen deutlich, wie wichtig der kontinuierliche Austausch untereinander ist. Wir danken allen Teilnehmenden für Ihre Beiträge, die engagierten Diskussionen und den offenen Austausch.