Arbeitshygiene

3D-Figur mit Putzeimer und Aufnehmer

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Bild: Anatoly Maslennikov, fotolia

Durch geeignete Arbeitshygiene lassen sich das Risiko von Hautschädigungen und andere gesundheitlich nachteilige Folgen bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (KSS) weiter reduzieren. Voraussetzung für Sauberkeit am Arbeitsplatz sind gut zu reinigende Oberflächen (z. B. Fußböden oder Abdeckungen) und aufgeräumte Arbeitsbereiche.

Neben der regelmäßigen Reinigung der Arbeitsbereiche ist besonders darauf zu achten, dass ausgelaufene oder verschüttete KSS unverzüglich mit geeigneten Mitteln beseitigt werden. So ist die Bereitstellung von sauberen Putztüchern bei Tätigkeiten mit KSS unentbehrlich. Sowohl Papiertücher als auch textile Putztücher können verwendet werden. Letztere lassen sich nach einer Reinigung erneut benutzen.

Abfälle und Putzlappen müssen in dafür vorgesehenen und beschrifteten Behältern entsorgt werden. Die Behälter sollten verschlossen werden. Verunreinigungen wie z. B. Zigarettenkippen, Speisereste oder Kehrschmutz dürfen nicht in den KSS-Kreislauf eingebracht werden. Die Abfallbehälter müssen regelmäßig entleert werden.

Im Arbeitsbereich bzw. in der Nähe des Arbeitsbereiches sollten Waschgelegenheiten mit fließend warmem Wasser vorhanden sein.

Darüber hinaus sind folgende Hygienemaßnahmen zu beachten:

  • Die Beschäftigten müssen die notwendige Arbeitskleidung tragen. Verschmutzte Arbeitskleidung muss gewechselt werden. Arbeitskleidung und Straßenkleidung sind getrennt aufzubewahren.
  • Persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, -brille etc.) muss wie vorgeschrieben verwendet werden. Dies gilt besonders bei Tätigkeiten mit KSS-Konzentraten, beim Kontakt zu Systemreinigern, beim Nachkonservieren, bei Arbeiten mit Druckluft o. Ä.
  • Der Hautkontakt zu KSS muss vermieden werden. Mit KSS getränkte Kleidung sowie Putzlappen müssen sofort gewechselt oder ausgetauscht werden. Maschinenputzlappen dürfen nicht in die Hosen- oder Kitteltaschen gesteckt werden. Gehörschutzstöpsel dürfen nur mit sauberen Händen angefasst werden. Handschuhinnenflächen dürfen nicht mit KSS in Berührung kommen. Mit KSS-benetzten Händen soll nicht ins Gesicht oder über andere Hautpartien gefahren werden.
  • Bei häufigem KSS-Kontakt ist eine regelmäßige Selbstkontrolle und ärztliche Begutachtung der Haut notwendig.
  • Der Hautschutzplan muss befolgt werden. Zum Abtrocknen der Hände nach der Reinigung gemäß Hautschutzplan sind nur saubere und saugfähige Einweghandtücher oder persönliche Handtücher zu benutzen.
  • Hände dürfen nicht mit Maschinenputzlappen gereinigt werden. Die darin möglicherweise befindlichen feinsten Metallspäne führen zu Mikroverletzungen der Haut.
  • Auch kleinere sichtbare Verletzungen (z. B. Schnittverletzungen) an der Hand müssen behandelt werden.
  • Nahrungs- und Genussmittel dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Räumlichkeiten aufgenommen werden.

Literatur/Informationen/Links

TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"

Kontakt:

Portal Kühlschmierstoffe

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen