Lärmminderung lässt sich auf verschiedenen Wegen erreichen. Nach der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung muss Lärm am Entstehungsort verhindert werden. Dabei haben technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Als letzte Maßnahme wird die persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm (Gehörschutz) bereitgestellt. Es gilt also das TOP-Prinzip: Technische vor Organisatorischer vor Persönlicher Maßnahme.
Die folgenden Abschnitte erläutern verschiedene technische Möglichkeiten der Lärmminderung. Dabei stellen der Einkauf lärmarmer Maschinen und das Praxisbeispiel "Lärmgeminderte Sägeblätter" technische Lärmminderungsmaßnahmen am Entstehungsort dar. Die Lärmminderung durch raumakustische Maßnahmen ist ebenfalls eine technische Maßnahme, allerdings auf dem Übertragungsweg des Schalls.
- Einkauf lärmarmer Maschinen
- Zur Unterstützung von Betrieben, die Lärm emittierende Maschinen neu beschaffen oder durch leisere Maschinen ersetzen wollen, hat das IFA die notwendigen Informationen zusammengestellt. Sie sind gegliedert in die Themen Rechtliche Vorgaben ...
- Lärmminderung durch raumakustische Maßnahmen
- Die Lärmbelastung in Arbeitsräumen setzt sich aus dem von Maschinen und Geräten direkt abgestrahlten Schall und dem von Wänden und Decken reflektierten Schall zusammen. Durch eine schallabsorbierende Gestaltung der Decken- und/oder Wandflächen ...
- Lärmquelle Kreissäge: einfache Lösungen für gehörschonendes Arbeiten
- Die hohe Geräuschemission belastet die Beschäftigten an Kreissägen und die Nachbararbeitsplätze stark mit Lärm. Kreissägen werden an vielen Arbeitsplätzen in Holz verarbeitenden Betrieben, aber auch in Betrieben der Metall und Kunststoff verarbeitenden Industrie eingesetzt...