Entscheidungsregel zur Konformitätsbewertung

der Prüf- und Zertifizierungsstelle des IFA

Zur Bewertung von Messergebnissen in Hinblick auf spezifische Anforderungen oder Grenzwerte wendet jedes IFA-Labor eine festgelegte Entscheidungsregel an. Die Entscheidungsregel beschreibt, wie Messergebnisse unter Berücksichtigung ihrer Messunsicherheit zur Abgabe einer Konformitätsaussage herangezogen werden.

Grundsatz

Wenn für eine Prüfung eine Konformitätsaussage (z. B. "entspricht der Spezifikation" oder "nicht konform") gefordert ist, berücksichtigt das beauftragte Labor sowohl den ermittelten Messwert als auch die zugehörige Messunsicherheit U. Sofern der Kunde oder eine gesetzliche/normative Vorgabe keine andere, spezifischere Entscheidungsregel vorgibt, legt das Labor seiner Bewertung der Ergebnisse die nachstehend definierte Regel zugrunde.

Angewandte Entscheidungsregel (Standardregel des Labors)

Ein Ergebnis gilt als konform, wenn das erweiterte Unsicherheitsintervall vollständig innerhalb der Spezifikation liegt.

  • Bei einer oberen Spezifikationsgrenze gilt das Prüfergebnis als konform, wenn: Messwert + U ≤ Spezifikationsgrenze
  • Bei einer unteren Spezifikationsgrenze gilt das Prüfergebnis als konform, wenn: Messwert – U ≥ Spezifikationsgrenze
  • Liegt die Spezifikationsgrenze innerhalb des erweiterten Unsicherheitsintervalls, wird das Ergebnis als nicht konform bewertet.
Grafik: Beispiel für ein konformes und ein nicht konformes Prüfergebnis mit Messunsicherheit.

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Beispiel für ein konformes Ergebnis und ein Ergebnis, dessen erweitertes Unsicherheitsintervall über die obere Spezifikationsgrenze reicht und das daher als nicht konform bewertet wird.
Bild: IFA

Abweichende Entscheidungsregeln

Wünscht der Kunde, dass eine andere Entscheidungsregel zur Anwendung kommt, wird dies vor Auftragsannahme schriftlich vereinbart und die für die Bewertung geltende Regel im Prüfbericht dokumentiert:

Dokumentation im Prüfbericht

Immer, wenn eine Konformitätsaussage getroffen wird, gibt das beauftragte IFA-Labor die angewandte Entscheidungsregel im Prüfbericht eindeutig an - sei es die oben beschriebene Standardregel oder eine andere.