Zur Bewertung von Messergebnissen in Hinblick auf spezifische Anforderungen oder Grenzwerte wendet jedes IFA-Labor eine festgelegte Entscheidungsregel an. Die Entscheidungsregel beschreibt, wie Messergebnisse unter Berücksichtigung ihrer Messunsicherheit zur Abgabe einer Konformitätsaussage herangezogen werden.
Wenn für eine Prüfung eine Konformitätsaussage (z. B. "entspricht der Spezifikation" oder "nicht konform") gefordert ist, berücksichtigt das beauftragte Labor sowohl den ermittelten Messwert als auch die zugehörige Messunsicherheit U. Sofern der Kunde oder eine gesetzliche/normative Vorgabe keine andere, spezifischere Entscheidungsregel vorgibt, legt das Labor seiner Bewertung der Ergebnisse die nachstehend definierte Regel zugrunde.
Ein Ergebnis gilt als konform, wenn das erweiterte Unsicherheitsintervall vollständig innerhalb der Spezifikation liegt.
Beispiel für ein konformes Ergebnis und ein Ergebnis, dessen erweitertes Unsicherheitsintervall über die obere Spezifikationsgrenze reicht und das daher als nicht konform bewertet wird.
Bild: IFA
Wünscht der Kunde, dass eine andere Entscheidungsregel zur Anwendung kommt, wird dies vor Auftragsannahme schriftlich vereinbart und die für die Bewertung geltende Regel im Prüfbericht dokumentiert:
Immer, wenn eine Konformitätsaussage getroffen wird, gibt das beauftragte IFA-Labor die angewandte Entscheidungsregel im Prüfbericht eindeutig an - sei es die oben beschriebene Standardregel oder eine andere.