Beschäftigte mit Implantaten

Person mit schematisch dargestellten Implantaten

Bild vergrößern

Beispiele aktiver Implantate
Bild: DGUV Information 203-043

Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder können passive Implantate beeinflussen und ihre Funktion stören. Derartige Implantate sind z. B. künstliche Gelenke, Knochenschrauben oder -platten und aktive Implantate, wie. Herzschrittmacher, Defibrillatoren/Implantierbare Kardioverter-Defibrillatoren (ICD), die neben ihrer Herzschrittmacherfunktion eine Therapiefunktion für Kammerflimmern besitzen, Neurostimulatoren, Cochlea-Implantate und Insulinpumpen. Eine Beeinflussung ist auch dann möglich, wenn die Auslöseschwellen gemäß EMFV am Arbeitsplatz eingehalten werden. Daher ist für Personen mit Implantat immer eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung erforderlich, die diese Hilfsmittel berücksichtigt.

Bei der Beurteilung ist auch das Tragen metallischen Körperschmucks, z. B. von Piercings, zu berücksichtigen und zu prüfen. Zahnfüllungen werden aufgrund ihrer geringen Größe in der Regel nicht berücksichtigt.

Das IFA bewertet im Auftrag der Unfallversicherungsträger Störbeeinflussungen passiver und aktiver Implantate. Wichtig ist stets eine umfassende Beratung und Aufklärung der betroffenen Personen. Eine individuelle Bewertung ist nicht für jeden Arbeitsplatz erforderlich: Einen guten Überblick über verschiedene Geräte und Anlagen sowie eine Bewertung einer möglichen Störbeeinflussung aktiver Implantate durch die jeweilige Feldquelle findet sich im Anhang 1 der DGUV Information 203-043 (PDF, 48 kB, nicht barrierefrei) .


Verschiedene Implantate mit Münze zum Größenvergleich

Bild vergrößern

Beispiele für passive Implantate: Knochenschrauben sowie Metallplatten zur Plattenosteosynthese
Bild: DGUV Information 203-043

Störbeeinflussungen von Implantaten

Die Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf Implantate sind unter anderem abhängig von deren Frequenz und Feldart.

Bei passiven Implantaten sind in Abhängigkeit von der Materialzusammensetzung des Implantats Kraftwirkungen durch statische magnetische Felder oder eine Erwärmung des Implantats durch nieder- oder hochfrequente Felder zu erwarten.

Für die Störbeeinflussung aktiver Implantate sind in erster Linie niederfrequente magnetische Felder verantwortlich. Hochfrequente elektromagnetische Felder und niederfrequente elektrische Felder werden durch im Implantat integrierte Filter und das Körpergewebe so stark abgeschwächt, dass eine Beeinflussung eines aktiven Implantats unwahrscheinlich ist.

Die durch Störbeeinflussungen verursachten Funktionsstörungen aktiver Implantate können von der betroffenen Person unbemerkt bleiben. Allerdings können sie je nach ihrer Art zu kardialem Missempfinden, Herzrhythmusstörungen oder im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen. Weitere Informationen gibt die DGUV Information 203-043 () (bisher: BGI/GUV-I 5111).

Bewertung von Störbeeinflussungen

Störbeeinflussungen von Implantaten lassen sich entweder allgemein oder individuell bewerten. Der allgemeinen Bewertung liegen die zulässigen Werte (Schwellenwerte) des Forschungsbericht 451 "Sicherheit von Beschäftigten mit aktiven und passiven Körperhilfsmitteln bei Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern" (FB 451 ()) zugrunde.

Soll die Bewertung auf eine bestimmte Person in einem definierten Arbeitsbereich eingeschränkt sein, so ist eine individuelle Bewertung der Störbeeinflussung zu empfehlen. Diese berücksichtigt die individuellen Implantateigenschaften und -einstellungen. Auf diese Weise ist in den meisten Fällen eine nahezu uneingeschränkte Weiter- oder Wiederbeschäftigung der Betroffenen möglich.


Anzeigepflicht

Beschäftigte sind gemäß DGUV Vorschrift 15 §12(3) dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber anzuzeigen, dass sie ein Implantat tragen oder bekommen. Dies ist notwendig, damit der Arbeitgeber ggf. Maßnahmen ergreifen kann, um Beschäftigte vor einer möglichen Gefährdung zu schützen.

Kontakt

Dipl.-Ing. Ingo Bömmels

Unfallprävention: Digitalisierung - Neue Technologien

Tel: +49 30 13001-3580
Fax: +49 30 13001-38001


Dr. Carsten Alteköster

Unfallprävention: Digitalisierung - Neue Technologien

Tel: +49 30 13001-3581
Fax: +49 30 13001-38001


Dr. Florian Soyka

Unfallprävention: Digitalisierung - Neue Technologien

Tel: +49 30 13001-3583
Fax: Fax: +49 30 13001-38001