Eignung von Sonnenschutzmitteln zur Hautkrebsprävention

Projekt-Nr. BGIA 4118

Status:

abgeschlossen 03/2005

Zielsetzung:

Seit mehreren Jahrzehnten nimmt die Hautkrebsinzidenz zu. Eine der wesentlichen Ursachen ist die Exposition gegenüber der UV-Strahlung der Sonne. Sonnenstrahlenexpositionen treten bei entsprechenden Klima- und Wetterbedingungen sowohl bei der Arbeit im Freien als auch beim sonstigen Aufenthalt im Freien auf. Zum Schutz vor akuten und langfristigen Schädigungen durch die Einwirkung von Sonnenstrahlung auf die Haut gibt es eine Reihe von Schutzmaßnahmen. Hierzu gehört das Auftragen von Sonnenschutzmitteln auf die Haut. In den letzten Jahren sind Untersuchungen darüber durchgeführt worden, ob dies einen ausreichenden Schutz vor der Induktion von Hautkrebs bietet. Daraus haben sich zunehmend Zweifel an der Eignung von Sonnenschutzmitteln zur Prävention gegenüber Hautkrebs ergeben.

Ziele des Projektes waren die Klärung der Frage, ob Sonnenschutzmittel zur Prävention gegen Hautkrebs geeignet sind, und die Erarbeitung einer berufsgenossenschaftlichen Position im Hinblick auf geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Sonnenstrahlung.

Aktivitäten/Methoden:

Anhand einer Internet- und Literaturrecherche sollte ermittelt werden, wie der derzeitige Wissensstand hinsichtlich der Frage ist, ob Sonnenschutzmittel zur Hautkrebsprävention geeignet sind. Abgeleitet vom Ergebnis sollten ein Vorschlag für eine berufsgenossenschaftliche Position im Hinblick auf die Verwendung von Sonnenschutzmitteln und andere Maßnahmen zur Hautkrebsprävention erarbeitet werden.

Ergebnisse:

Die Frage, ob Sonnenschutzmittel zur Hautkrebsprävention geeignet sind, wird in der wissenschaftlichen Literatur kontrovers diskutiert. Einige Quellen empfehlen ausdrücklich die Anwendung von Sonnenschutzmitteln zum Schutz vor Sonnenbrand und vor Hautkrebs. Nach diesen Quellen steht die Eignung zur Hautkrebsprävention nicht in Frage. Andere Quellen halten Sonnenschutzmittel für die Hautkrebsprävention nur eingeschränkt oder gar nicht für geeignet. Eine Einschränkung in der Eignung ergibt sich nach diesen Quellen, da Sonnenschutzmittel nicht vor allen Arten von Hautkrebs schützen, die Schutzwirkung abhängig von der Wellenlänge der Strahlung ist, der für die Sonnenschutzmittel angegebene Lichtschutzfaktor sich nicht auf den Schutz vor Hautkrebs bezieht und die korrekte Anwendung von Sonnenschutzmitteln schwierig ist und daher häufig eine falsche Sicherheit vermittelt wird.

Wegen der uneinheitlichen Ergebnisse lässt sich die Frage, ob Sonnenschutzmittel zur Hautkrebsprävention geeignet sind, nach heutigem Kenntnisstand nicht eindeutig beantworten. Eine gewisse Wirksamkeit ist nicht auszuschließen, eine generelle Eignung, insbesondere als alleinige Schutzmaßnahme, erscheint eher nicht gegeben zu sein.

Wegen der vorhandenen Unsicherheit über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln zur Hautkrebsprävention erscheint es empfehlenswert, nicht allein solche Mittel zu verwenden, sondern ein Bündel von Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren durch Sonnenstrahlung zu ergreifen. Dazu gehören: die Vermeidung starker Sonnenstrahlungsexpositionen, die Anwendung technischer Schutzmaßnahmen, die Verwendung Persönlicher Schutzausrüstungen, die richtige Anwendung von Sonnenschutzmitteln, die Beachtung des Sonnenschutzes sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Freizeit, die Kenntnis des individuellen Hautkrebsrisikos, individuelle Präventionsmaßnahmen sowie die Verwendung geeigneter Sonnenbrillen.

Weitere Informationen:

Stand:

11.04.2005

Projekt

Gefördert durch:
  • Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Projektdurchführung:
  • Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - BGIA
Branche(n):

-branchenübergreifend-

Gefährdungsart(en):

Strahlung, Arbeitsbedingte Erkrankungen, Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Schlagworte:

Strahlung, Physikalische Faktoren, Schutzmaßnahme

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Sonnenstrahlung, UV-Strahlung, Sonnenschutz, Sonnenschutzmittel, Hautkrebs, Hautkrebsprävention, Prävention

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