Arbeitsmedizinische Vorsorge

eine Frau bei einer augenärztlichen Untersuchung

Bild: © Dominik Buschardt, DGUV

Die vielfältigen Gefährdungen der Gesundheit, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sein können, verlangen nach geeigneten Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Trotz aller vorrangig durchzuführenden technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen und trotz des Einsatzes persönlicher Schutzausrüstungen kann es nämlich unter den Bedingungen der Praxis zu einer Gefährdung durch biologische, chemische oder physikalische Einwirkungen kommen. Darüber hinaus sind bestimmte Tätigkeiten mit außergewöhnlichen Unfall- und Gesundheitsgefahren für den Ausübenden selbst oder für Dritte verbunden.

Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge sollen die Versicherten über die Gesundheitsrisiken aufgeklärt und beraten werden; Beeinträchtigungen der Gesundheit sollen verhindert oder frühzeitig erkannt werden. Ihren Auswirkungen soll rechtzeitig begegnet werden. Über diese Individualprävention hinaus trägt die arbeitsmedizinische Vorsorge auch zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten bei, indem aus der Erkenntnis über Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen auch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen resultieren.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist auch ein Mittel die Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen zu prüfen. Darüber hinaus erleichtert sie im Falle eines Berufskrankheitenverfahrens die Beweissicherung vor allem bei Erkrankungen mit langen Latenzzeiten.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben mit den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen und den "Leitfäden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte" wirkungsvolle Instrumente geschaffen, um das Gesundheitsrisiko des Einzelnen bei der Arbeit so gering wie möglich zu halten.

Die rechtliche Verantwortung für die arbeitsmedizinische Vorsorge als Bestandteil des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber, der bei der Erfüllung dieser Aufgabe sowohl das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger als auch staatliche Vorschriften zu beachten hat.

DGUV Vorsorge - Nachgehende Vorsorge

Häufig treten arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten erst lange nach der beruflichen Belastung auf.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung betreiben verschiedene Einrichtungen, um die arbeitsmedizinische Vorsorge von Versicherten nach der Exposition gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen und Einwirkungen auch über das Beschäftigungsende hinaus sicherzustellen.

Informationen zum Thema "DGUV Vorsorge - Nachgehende Vorsorge" sind auf der Internetseite "DGUV Vorsorge – Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung" () zusammengestellt.

Weiterführende Informationen:

Das Themenfeld der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird im Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung bearbeitet. Über diesen besteht die Vernetzung zum Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG), in dem unter anderem das Thema der betriebsärztlichen Betreuung und Weiterbildung verfolgt wird bzw. zum Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV - Institut der Ruhr Universität Bochum (IPA) (), das insbesondere arbeitsmedizinische Forschungsprojekte durchführt.


Ansprechperson

Arbeitsmedizinische Vorsorge
Martina Nethen-Samimy
Hauptabteilung Sicherheit und
Gesundheit (SiGe)
Referat "Gesundheitsschutz"
Telefon: +49 30 13001-4542

DGUV - nachgehende Vorsorge
Geschäftsstelle DGUV Vorsorge
Hauptabteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)

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Die "DGUV Grundsätze" sind ab August 2022 durch die 1. Auflage der

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