Messung und Ermittlung

Lärmmessung

Für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) können Messungen erforderlich sein, die beispielsweise Lärm und Vibrationen, Gefahrstoffe, Strahlung, Temperatur und Klima betreffen. Unternehmen und Vorgesetzte müssen diese Faktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfassen, bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen, falls notwendig.

Sollten komplexere Messungen erforderlich sein, können sich Betriebe und Einrichtungen von ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beraten lassen. Je nach Thema führen diese die Messung selbst durch und stellen dem Unternehmen die Ergebnisse zur Verfügung.

Egal welche Gefährdung vermutet wird, die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bietet Rat und Hilfe an - sowohl bei der Messung und Ermittlung als auch bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen.