Gefährdungsbeurteilung

Tabellarische Darstellung

Risikomatrix nach Nohl
Bild: DGUV Information 208-051

Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit. Gemäß Arbeitsschutzgesetz müssen sie dafür im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welchen Gefährdungen die Beschäftigten ausgesetzt sind, beispielsweise beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern. Dabei sind die jeweiligen örtlichen und betrieblichen Bedingungen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der ermittelten Gefährdungen und Belastungen sind die Risiken zu beurteilen, die mit dem Öffnen und Entladen der Frachtcontainer verbunden sind. Die Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens der Gefährdung und der möglichen Schadensschwere entsprechend der Risikomatrix nach Nohl (siehe Abbildung und Downloadbereich). In Abhängigkeit vom Beurteilungsergebnis sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen mit dem Ziel, das Risiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.

Beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern sind insbesondere

zu berücksichtigen.

Dazu sind vor dem Öffnen eines Frachtcontainers Informationen über die Art des Ladeguts und die Art seiner Stauung, eine mögliche Begasung sowie das Auftreten von Industriechemikalien und Emissionen aus Naturprodukten zu beschaffen. Für Betriebe, die immer wieder gleiche Waren von denselben Absendern erhalten, lässt sich die Informationsbeschaffung von vorhergehenden Fällen übertragen. Bei der Ladungskontrolle von Frachtcontainern mit wechselnder Ware, wechselnden Absendern und Herkunftsländern besteht für die Kontrollierenden - z. B. Beschäftigte von Behörden - immer die Gefahr, mit gasförmigen Gefahrstoffen in Kontakt zu kommen, auch wenn keine Hinweise auf eine Begasung oder das Auftreten von Industriechemikalien sowie Emissionen aus Naturprodukten vorliegen.

Vor dem Hintergrund eines hohen Risikos, dass Frachtcontainer mit gesundheitsgefährlichen Gasen belastet sind, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor dem Öffnen und Entladen folgende Fragen abzuklären:

  • Gibt es Hinweise auf eine Begasung des Frachtcontainers?
  • Handelt es sich um Ladegut, das potenziell mit Industriechemikalien oder Emissionen aus Naturprodukten belastet sein kann?
  • Ist auf dem Betriebsgelände in der Vergangenheit bereits identisches oder vergleichbares Ladegut eingetroffen?
  • Liegen Erfahrungen mit diesem Ladegut vor und wo können diese abgerufen werden?
  • Welche Schutzmaßnahmen wurden bei seiner Entladung ergriffen?
  • Stehen geeignete Messgeräte zur Verfügung oder ist eine fachliche Unterstützung für Messungen anzufordern?

Zweifel lassen sich nur durch eine Gefahrstoffmessung ausräumen. Diese erfordert spezielle Fachkunde und geeignete messtechnische Ausstattung. Eine übergreifende, für alle denkbaren Belastungssituationen durch Gefahrstoffe bei Frachtcontainern geeignete Messtechnik steht nicht zur Verfügung.

Das im Downloadbereich verfügbare Dokument Gefährdungsbeurteilung für das Entladen von Frachtcontainern (PDF, 225 kB, nicht barrierefrei) bietet Hilfe zur Systematisierung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und lässt sich bearbeiten. In der linken Spalte sind die beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern auftretenden Gefährdungen aufgelistet. Als Hilfe sind hier die entsprechenden Seiten mit ergänzenden Informationen aus diesem Portal verlinkt. Vor dem Hintergrund der ermittelten Gefährdungen und Belastungen können Sie die Risiken in der zweiten Spalte entsprechend der Risikomatrix nach Nohl (PDF, 373 kB, nicht barrierefrei) mithilfe der zugehörigen Ampelfarben einstufen. In der Spalte "Ziele und Maßnahmen" werden Vorschläge für geeignete Schutzmaßnahmen aufgeführt. Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen müssen Sie die jeweiligen örtlichen und betrieblichen Bedingungen berücksichtigen und beachten, dass grundsätzlich "Technische Maßnahmen" Vorrang besitzen vor "Organisatorischen Maßnahmen" und diese wiederum Vorrang vor "Personenbezogenen Maßnahmen" (TOP-Prinzip). In den letzten Spalten sollten Sie die Umsetzung und die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen dokumentieren.


Weitere Informationen

Ansprechpartner

Dr. Hans-Peter Fröhlich
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Tel: 0621 183-5933