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Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Classification, Labelling and Packaging, CLP) basiert auf dem Global Harmonisierten System (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, GHS) der Vereinten Nationen (UN).
Das GHS der UN soll weltweit einheitliche Standards für die Gefahreneinstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Güter schaffen und somit die Sicherheit bei Herstellung, Transport, Verwendung und internationalem Handel von gefährlichen Stoffen erhöhen. Mit der Verabschiedung des GHS im Dezember 2002 wurden die Mitgliedsstaaten der UN aufgefordert, das GHS in nationales Recht umzusetzen. In der Europäischen Union (EU) erfolgte die Umsetzung 2008 durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, kurz: CLP-Verordnung. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und somit auch in Deutschland.
Da die EU jedoch einzelne Regelungen des GHS nicht in der CLP-Verordnung umgesetzt hat, andererseits in manchen Bereichen über das GHS-Regelungswerk hinaus geht (z. B. EUH-Sätze), ist es wichtig, zwischen GHS und CLP-Verordnung zu unterscheiden. In der EU bildet die CLP-Verordnung zusammen mit der REACH-Verordnung (Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) die Grundlage zur Regulierung von Chemikalien.
Die CLP-Verordnung regelt,