Rechtliche Vorgaben

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Zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern ist das Regelwerk zum Arbeitsschutz zu beachten.

In Deutschland ist der Arbeitsschutz in einem dualen System geregelt. Auf der einen Seite erlässt der Staat Gesetze, die durch Verordnungen konkretisiert werden. Diese Verordnungen werden durch Technische Regeln (beispielsweise Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS) weiter spezifiziert. Das staatliche Regelwerk wird dabei durch die Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union beeinflusst.

Auf der anderen Seite ist neben dem staatlichen Arbeitsschutzrecht das autonome Recht der Unfallversicherungsträger zu berücksichtigen. Die Unfallversicherungsträger erlassen DGUV Vorschriften, deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten überprüft wird. Darüber hinaus stellen sie DGUV Regeln und Grundsätze zur Unterstützung der Unternehmen und Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf. Weitere Hinweise und Handlungshilfen enthalten die DGUV Informationen der Unfallversicherungsträger.

Neben dem Regelwerk zum Arbeitsschutz sind beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern auch international geltende Verkehrsvorschriften zu beachten. Hierzu zählen insbesondere Kennzeichnungsvorschriften für Frachtcontainer, die zur Verhinderung der globalen Verbreitung und Einführung von Krankheiten an Pflanzen und Pflanzenprodukten begast werden. Es ist zu beachten, dass im Verkehrsrecht im Gegensatz zum Arbeitsschutzrecht nicht von Gefahrstoffen, sondern von Gefahrgut gesprochen wird.


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Weitere Informationen

Arbeitsschutz - Informationsseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Rechtstexte und Technische Regeln - Informationsseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Ansprechpartner

Dr. Hans-Peter Fröhlich
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Tel: 0621 183-5933