Rampen

Grafik mit Abmessungen einer Rampe

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Mindestanforderungen an Rampen
Bild: © Tim Weiffenbach / DGUV

Rampen dienen neben Treppen oder Aufzügen der Überwindung geringer Höhendifferenzen u. a. für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer, motorisch eingeschränkte Personen und Beschäftigte mit Transportmitteln. Im Außenbereich können Rampen auch aufgrund von Geländesituationen notwendig sein.

Die Abbildung zeigt eine Rampe mit den einzuhaltenden Mindestmaßen. Die Rampe darf danach eine max. Steigung von 6% haben. Am Anfang und am Ende der Rampe wird die erforderliche freie Verkehrsfläche von 150 cm x 150 cm gezeigt. Die Mindestbreite der Rampe beträgt 120 cm. Rampenläufe dürfen max. 6 m lang sein. Danach muss ein Podest vorgesehen werden, das mindestens 150 cm lang ist.