Treppen

Treppenstufen mit gelben Markierungen

Bild: © axway, fotolia

Anforderungen an eine sichere Begehbarkeit von Treppen ergeben sich bereits aus dem Bauordnungsrecht, dem staatlichen Regelwerk zum Arbeitsschutz, dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger und den einschlägigen Normen.

Für Menschen mit eingeschränkten motorischen und/ oder sensorischen Fähigkeiten sind darüber hinaus bei der Gestaltung von Treppen weitergehende Anforderungen zu berücksichtigen.