Der IFA Report 3/2020 ist eine praxisnahe Handlungshilfe, die sich explizit auch an fachfremde Personen wendet. Es werden Hintergrundinformationen und konkrete Beispiele gegeben, wie Arbeitsplätze in der Informationstechnik an die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen angepasst werden können.
Die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin hat in der Zeit vom 01. März 2018 bis 31. Oktober 2019 (20 Monate) eine international vergleichende Studie zur Barrierefreiheit in Unternehmen durchgeführt. Gefördert wurde die Studie durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie Studie ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Die Aktion Mensch hat auf ihrer Website Links zu Informationsangeboten und Nachrichten gesammelt. Viele davon sind in Leichter oder Einfacher Sprache, einige auch in Gebärdensprache verfügbar.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte weist Bund, Länder und Kommunen in seiner Stellungnahme auf die besondere Gefahrenlagen für Menschen mit Behinderungen hin. "Restriktionen zur Eindämmung des Corona-Virus dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder besonderen Risiken aussetzen"
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat Informationen zu dem Thema zusammengestellt. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen, zu denen insbesondere auch Menschen mit Behinderungen gehören können, als sehr hoch.