Chrom (VI)-Verbindungen

Foto: Hand in Schutzhandschuh spritzt Flüssigkeit auf verchromte Bauteile

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Reinigung verchromter Bauteile, unmittelbar nach der Galvanisierung
Bild: IFA

CAS-Nummer: 18540-29-9 Chrom(VI)-ion

Aufnahmeweg(e): inhalativ, Chrom(VI)-verbindungen sind z.T. hautresorptiv


  • Einstufung nach CLP-Verordnung

    Karzinogenität 1B; H350i
    Sensibilisierung der Haut 1; H317
    Gewässergefährdend (akut) 1; H400
    Gewässergefährdend (chronisch) 1; H410

    zur weiteren Bewertung siehe Stoffdatenblatt in der GESTIS-Stoffdatenbank ()

  • Verbindliche Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition nach TRGS 910

    Toleranzkonzentration: 1,0 µg/m3* (E) Überschreitungsfaktor 8

    * Es handelt sich hierbei um einen risikobasierten Beurteilungsmaßstab. Die Konzentrationen beziehen sich auf den Elementgehalt von Chrom.

    (E) Einatembare Fraktion

    zur Ableitung siehe Begründungspapier () zur Exposition-Risiko-Beziehung für Chrom(VI)-Verbindungen des Ausschusses für Gefahrstoffe

  • Stoffspezifische Äquivalenzwerte im biologischen Material zur Akzeptanz- und Toleranzkonzentration nach TRGS 910

    Es wurden keine stoffspezifischen Äquivalenzwerte festgelegt.

    Zu bestehenden Expositionsäquivalenten der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission) siehe aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste ().

  • Biologische Grenzwerte

    Zurzeit gibt es für diesen Stoff keinen Biologischen Grenzwert nach TRGS 903.

    Für Chrom und seine Verbindungen als Gesamt-Chrom existiert ein Biologischer Arbeitsstoff-Referenzwert (BAR) von 0,6 µg/L im Urin.

    Für weitere Infos siehe aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste ().

  • Sonstige Beurteilungsmaßstäbe (Innenraumrichtwerte, Außenluftkonzentrationen)

    Nach den WHO guidelines for indoor air quality () liegt bei einer lebenslangen Exposition gegenüber einer Konzentration von 1 µg/m³ Chrom(VI)-Verbindungen die Wahrscheinlichkeit, an Lungenkrebs zu erkranken, bei 4 * 10-2.

  • Berufskrankheit(en)

    BK-Nr. 1103: Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen

    • Neben "Chromatgeschwüren" können durch Sensibilisierung Dermatitiden (Ekzeme) insbesondere an den Händen auftreten
    • chronische Bronchitis infolge inhalativer Chromateinwirkung
    • Lungenkrebs
    • Nasenkrebs (innere Nase, Nasenhaupt- und –nebenhöhlen)
    • Kehlkopfkrebs (Larynxkrebs)
    • Krebs der sonstigen Atemwege

    Für weitere Infos siehe Merkblatt () zur BK 1103 des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit.

  • Betroffene Tätigkeiten / Arbeitsbereiche
    • Aufschluss von Chromerzen und Herstellung von 6-wertigen Chromverbindungen
    • Glanz- und Hartverchromung in der Galvanotechnik (Chrom(VI)-Oxid ist Ausgangsmaterial)
    • Anstricharbeiten mit chromhaltigen Korrosionsschutzmitteln in Spritzverfahren
    • Brennschneiden, Schweißen und Schleifen von Blechen mit chromhaltigen Anstrichstoffen
    • Herstellung und Verwendung von Chrom(VI)-Pigmenten, insbesondere von Zink- und Bleichromat, in der Lack-, Farben- und Kunststoffindustrie
    • Verwendung von Chrom(VI)-Oxid und Alkalichromaten, z. B. in der Lithographie, der fotografischen Industrie, der Textil- und Teppichindustrie, der Glas- und keramischen Industrie, bei der Herstellung von Feuerwerkskörpern und Zündhölzern sowie von Pflanzenleimen
    • Holzimprägnierung
    • Herstellung und Verwendung von Schneidölen
    • Gerben von Leder
    • Beizen und Reinigen von Metallen sowie in der Glasfabrikation (Chromschwefelsäure)
    • Herstellung und Verwendung von gefärbten Natronlaugen zum Bleichen von Ölen, Fetten und Wachsen
    • Chrom(VI)-Verbindungen werden auch als Oxidationsmittel eingesetzt
    • In Zement und Bauxit sind kleine Mengen von Verbindungen des sechswertigen Chroms vorhanden
  • Messverfahren

    IFA Arbeitsmappe Kennzahl 6665 ()

    DGUV Information 213-505 Verfahren 04 ()

    Die genannten Verfahren sind als geeignete Messverfahren gemäß Ausschuss für Gefahrstoffe gelistet (s. AGS-Liste geeigneter Messverfahren ()).

  • Expositionsdaten

    In der IFA-Expositionsdatenbank MEGA sind für den Datenzeitraum 2011 bis 2020 insgesamt 3 863 Arbeitsplatzmesswerte mit Expositionsbezug (Schichtmittelwerte, tätigkeitsbezogene Werte oder Kurzzeitwerte) bei üblichen betrieblichen Situationen zu Chrom(VI)-Verbindungen in der einatembaren Staubfraktion dokumentiert. Zur Beurteilung wird der Beurteilungsmaßstab (BM) von 0,001 mg/m3 für Chrom(VI)-Verbindungen (E-Fraktion) aus der TRGS 561 herangezogen.

    Verteilung der Messwerte auf bezüglich des BM
    hohes Risiko 18,4 % > 0,001 mg/m3
    niedriges Risiko 70,3 % ≤ 0,001 mg/m3
    Bei 11,3 % der Messwerte ist keine Beurteilung möglich.

    für ausführliche Informationen siehe Expositionsdaten Chrom(VI) (PDF, 113 kB, nicht barrierefrei)

    Weitere Expositionsdaten zu Chrom(VI)-Verbindungen siehe Publikationen basierend auf der IFA-Expositionsdatenbank MEGA .

  • Schutzmaßnahmen (z.B. stoffspezifische TRGS)

    TRGS 561 () Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

  • Weitergehende Hinweise

    Arbeitgebende müssen ein Expositionsverzeichnis nach §14 Absatz 3 GefStoffV führen, wenn ihre Beschäftigten während ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B exponiert sind. Das Expositionsverzeichnis kann in der ZED erstellt und gepflegt werden.

Ansprechperson

Dipl.-Chem. Katrin Pitzke

Chemische und biologische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3200
Fax: +49 30 13001-38001