Informationen zu Fort- und Weiterbildungspunkten

Bei anerkannten Bildungsangeboten des IAG können Sie Fort- und Weiterbildungspunkte erwerben.

  • Tabellen-Übersicht der VDSI-Punkte

Weiterbildungspunkte vom VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V.

Für den Erwerb eines Weiterbildungsnachweises müssen VDSI-Mitglieder Punkte ihrer Weiterbildung an vom VDSI anerkannten Fachveranstaltungen nachweisen. Jeweils sechs Punkte innerhalb der letzten zwölf Monate in einem oder mehreren Themenschwerpunkten (Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz) sind die Grundvoraussetzung. VDSI-Punkte gibt es auch für viele IAG-Seminare.

Weiterbildungspunkte für CDMP – Certified Disability Management Professionals

„Certified Disability Management Professionals“ (CDMP) müssen sich jährlich rezertifizieren lassen, um ihr Zertifikat behalten und weiter nutzen zu können. Neben der Erfüllung weiterer Voraussetzungen müssen sie hierzu die Teilnahme an 20 Stunden anerkannter Weiterbildung im Disability Management nachweisen. Enthält eine Seminarbeschreibung in unserem Programm den Hinweis „CDMP“ mit der Angabe einer Stundenzahl, so ist das Seminar in diesem Umfang als Weiterbildung anerkannt.

Weiterbildungspunkte zum/zur Arbeitshygieniker/in von der DGAH – Deutsche Gesellschaft für Arbeitshygiene e. V.

Das Weiterbildungsangebot „Arbeitshygiene“ qualifiziert dazu, Arbeiten sicherer, gesundheitsgerechter und nachhaltiger zu gestalten. Denn die Arbeitshygiene ist die Fachdisziplin, um Risiken für die Gesundheit und Umwelt im Arbeitsumfeld durch wissenschaftliche Methoden frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen vorzuschlagen oder zu überprüfen. Dies hat zum Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitenden zu schützen und insgesamt die Sicherheit der Allgemeinheit zu fördern. Der von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitshygiene e.V. (DGAH) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entwickelte Bildungsweg eröffnet die Möglichkeit zur Spitzenqualifizierung im Arbeitsschutz parallel zu einer Berufstätigkeit. Durch die anerkannten Seminare des IAG können Sie alle notwendigen Weiterbildungspunkte erwerben (im Allgemeinen 90 Weiterbildungspunkte). In Kombination mit Ihrer Berufserfahrung können Sie zur Abschlussprüfung bei der DGAH zugelassen werden. Die Weiterbildung schließt mit einem deutschen Zertifikat „Arbeitshygieniker/in (DGAH)“ oder dem internationalen Zertifikat „Certified Industrial Hygienist CIH (IOHA)“ ab.

Die durch die DGAH anerkannten Seminare des IAG vermitteln Ihnen fundierte Kenntnisse, um Gesundheits- und Umweltgefährdungen antizipieren, erkennen, evaluieren und kontrollieren zu können. Sie erlernen wissenschaftliche Methoden zur Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen, Arbeitsplatzbedingungen und Faktoren, die die Gesundheit beeinträchtigen können. Sie werden nicht nur für Gefahren sensibilisiert; es werden Ihnen auch Methoden zur Eliminierung oder Substitution von Gefahren sowie zur Minimierung oder Reduktion von Gefährdungen vorgestellt.

Fortbildungspunkte für ärztliche Seminarveranstaltungen

Vertragsärztinnen/Vertragsärzte sind dazu verpflichtet, ihren Kassenärztlichen Vereinigungen gegenüber den Nachweis einer kontinuierlichen ärztlichen Fortbildung zu erbringen. Er muss alle fünf Jahre erneuert werden (§ 95d SGB V). Von der zuständigen Ärztekammer wird ein Fortbildungszertifikat dann ausgestellt, wenn innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erworben wurden. Dieselben Bedingungen gelten für Fachärztinnen/Fachärzte in Krankenhäusern (§ 137 SGB V). Sie sind selbstverständlich auch für alle Ärztinnen/Ärzte beachtenswert, die nicht den Bestimmungen des SGB V unterliegen, weil beispielsweise mit der Teilnahme an Seminaren die festgelegte Verpflichtung zur Fortbildung nach § 4 der „(Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte“ erfüllt wird.

Vor diesem Hintergrund werden für sämtliche ärztliche Seminarveranstaltungen unseres Qualifizierungsprogramms bei der zuständigen Ärztekammer die Zertifizierungen zur Anrechnung auf deren Fortbildungszertifikat beantragt.

Die regelmäßige qualifizierte Fortbildung wird so als Bestandteil einer Qualitätssicherungsmaßnahme nach § 5 der (Muster-)Berufsordnung dokumentiert. Durch die Zertifizierung der Seminarveranstaltungen wird gleichzeitig attestiert, dass sie
• den Zielen der Berufsordnung sowie dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand entsprechen,
• ausschließlich medizinisch-fachliche Themen vermitteln und die Empfehlungen der Ärztekammern für die Qualitätssicherung der ärztlichen Fortbildung berücksichtigen,
• frei von wirtschaftlichen Interessen sind.

Die Teilnehmenden werden gebeten, ihren Fortbildungsausweis mit ihrer persönlichen einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) sowie ein dazugehöriges Barcode-Etikett zur jeweiligen Fortbildungsveranstaltung mitzubringen, damit die Teilnahme entsprechend standardisiert dokumentiert werden kann.

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