Wer ist versichert?
Als kommunale Mandatsträger sind Sie ehrenamtlich tätig. Somit vertreten Sie die Belange der Allgemeinheit und sind damit nach dem SGB VII bei Ihrer Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten tragen die Gemeinden und Gemeindeverbände. Übrigens: Auch Wahlhelfer genießen diesen Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz setzt voraus, dass die ehrenamtliche Tätigkeit:
Wann sind Sie versichert?
Versichert sind Sie bei Tätigkeiten, die mit der Wahrnehmung Ihres Mandats verbunden sind und auf den damit zusammenhängenden Wegen, wie z.B.
Nicht versichert sind rein private Tätigkeiten, wie
Was leisten wir?
Vorrangige Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Prävention von Arbeitsunfällen, von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ist ein Unfall eingetreten, übernehmen wir die Kosten der Rehabilitation und erbringen Geldleistungen.
... und wenn etwas passiert?
Teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt - auch Zahnärzten! - mit, bei welcher Tätigkeit sich der Unfall ereignet hat. Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zu Ihrer privaten Krankenversicherung sind nicht erforderlich, denn Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit uns ab. Informieren Sie bitte auch die Gemeinde, den Gemeindeverband für den Sie ehrenamtlich tätig sind, denn diese müssen uns die Unfallanzeige zuleiten.