Lärmschutz für Eisenbahnfahrzeugführer und Lokrangierführer (IFA-Report 7/2011)

Cover des Reports

Titelseite des IFA-Reports 7/2011

Kurzfassung: Dieser Report berichtet über Untersuchungen zur Lärmbelastung von Fahrzeugführern im Eisenbahnbetrieb. Lärmbelastungen sind vor allem dort zu erwarten, wo in der Nähe des Mitarbeiters laute Motoren und Lüfter laufen, dies trifft besonders auf die Arbeitsplätze auf Dieseltriebfahrzeugen zu. Triebfahrzeuge werden einerseits im Streckenbetrieb eingesetzt. Der Fahrzeugführer sitzt dabei in einem Führerstand und ist dort vergleichsweise gut vor einer zu hohen Lärmbelastung geschützt. Andererseits werden Triebfahrzeuge auch im Rangierbetrieb genutzt; sie sind heute meist mit einer Funkfernsteuerung ausgestattet. So kann der Mitarbeiter neben der Tätigkeit des Fahrzeugführers auch die Arbeiten des Rangierers übernehmen und wird so zum Lokrangierführer. Die Lärmbelastung ergibt sich für den Lokrangierführer durch unterschiedliche Quellen. Dies sind Motoren- und Lüftergeräusche, denen der Lokrangierführer durch Mitfahrt außen auf dem Triebfahrzeug besonders ausgesetzt ist; weiterhin Geräusche durch das An- und Abkuppeln von Wagen, die teilweise durch ausströmende Druckluft bestimmt werden, sowie Pfeifsignale des Typhons, die dazu dienen, andere Verkehrsteilnehmer insbesondere auf Betriebsgeländen zu warnen.

Und nicht zuletzt ist es der Sprechfunkverkehr, der für die Kommunikation erforderlich ist. Vorgestellt werden die Ergebnisse von Messungen im Rahmen eines Projekts in Zusammenarbeit mit der VBG (Präventionsstab ÖPNV/Bahnen) und der Eisenbahn-Unfallkasse. Etwa 20 Arbeitsschichten wurden begleitet, um neben Messungen der durchschnittlichen Lärmbelastungen auch die relevanten Lärmquellen zu identifizieren. Die Ergebnisse der Messungen bei Streckenfahrten im Personenverkehr zeigen, dass auf modernen Triebfahrzeugen im Normalfall keine gefährdende Lärmbelastung vorliegt. Allerdings kann die häufige Abgabe von Pfeifsignalen an technisch nicht gesicherten Bahnübergängen, wie sie auf unübersichtlichen ländlichen Strecken erforderlich ist, auch zu Lärmbelastungen über 85 dB(A) führen. Im Rangierbetrieb haben die Messungen Belastungen oberhalb der in der LärmVibrationsArbSchV für den Tages-Lärmexpositionspegel vorgegebenen Auslösewerte ergeben. Das bedeutet, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung erforderlich sind. Der Report gibt Hinweise zu Problembereichen und zu möglichen Lärmminderungsmaßnahmen.


Weiterer Report zum Thema

Gehörschutz für Eisenbahnfahrzeugführer und Lokrangierführer
(IFA-Report 8/2011)

Bibliografische Angaben

Paulsen, R. Lärmschutz für Eisenbahnfahrzeugführer und Lokrangierführer (IFA-Report 7/2011).
Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Berlin 2011.
ISBN: 978-3-86423-016-5