Impulslärm an Arbeitsplätzen (BIA-Report 3/88)

Der energieäquivalente Dauerschallpegel als Beurteilungskriterium für das Hörschadensrisiko

Titelseite

Titelseite des BIA Reports 3/88
Bild: DGUV

Kurzfassung: Mit dieser Arbeit wird die im Zusammenhang mit der vorbereiteten Neufassung der UVV Lärm bedeutende Fragestellung nach der Beurteilung der Gehörschädlichkeit von Impulslärm bzw. der Berechtigung des in der Bundesrepublik Deutschland bisher angewendeten Impulszuschlages bei Impulslärmbelastungen untersucht. Anhand der vorliegenden Literatur und einer für vier Bauberufe durchgeführten retrospektiven PTS-Studie läßt sich zeigen, daß sich mit dem nach der EG-Lärmschutzrichtlinie vorgesehenen Beurteilungsmaß des energieäquivalenten Dauerschallpegels LAeq das Hörschadensrisiko von Impulslärm ebenso wie von Dauerlärm in guter Näherung einschätzen läßt. Dagegen wird die Gehörschädlichkeit durch die bisherige "Impuls"-bewertete Messung nach DIN 45 645 für viele impulshaltige Arbeitsgeräusche im Vergleich zu Dauerlärmbelastungen weit überbewertet. Die Anwendung eines Impulszuschlages ist also bei der Beurteilung von Geräuschen im Hinblick auf Gehörschädlichkeit nicht gerechtfertigt.


Bibliografische Angaben

Maue, J.H.: Impulslärm an Arbeitsplätzen - der energieäquivalente Dauerschallpegel als Beurteilungskriterium für das Hörschadensrisiko. BIA-Report 3/88.
Hrsg.: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sankt Augustin 1988
ISSN: 0173-0487