Durchführung einer Prüfung nach PSA-Verordnung durch das IFA

Prüfungen und Zertifizierungen werden auf der Basis der "Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test" (DGUV Grundsatz 300-003, bisher BGG/GUV-G 902), als Broschüre erhältlich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder über die DGUV-Publikationsdatenbank, durchgeführt.

Das Anfrageformular zur Prüfung und/oder Zertifizierung durch das IFA steht zum Download zur Verfügung.

Sie können die Formulare online ausfüllen, indem Sie mit der Tabulatortaste von Feld zu Feld gehen, und sie danach ausdrucken. Wenn Sie die Formulare auch abspeichern wollen, benötigen Sie hierfür den Acrobat Writer (der Acrobat Reader allein ist nicht ausreichend). Speichern Sie dann als erstes die gewünschten Formulare auf Ihrem Rechner und füllen sie erst danach aus.

Bitte senden Sie die unterschriebene Anfrage an das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA), Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin.

Falls eine EG-Baumusterprüfung mit Ausstellung einer EG-Baumusterprüfbescheinigung in Auftrag gegeben wird, muss zusätzlich eine Erklärung abgegeben werden, die Sie - wie beschrieben - ausfüllen können.

Die Prüfgrundsätze, in denen die Prüfverfahren detailliert beschrieben sind, sind aufgelistet und stehen zum Download zur Verfügung, desgleichen eine allgemeine Information (PDF, 26 kB, nicht barrierefrei) für Hersteller von PSA.

Prüfanfragen können Sie an den Koordinator im Bereich Persönliche Schutzausrüstungen richten, siehe Ansprechpartner. 

Ansprechpartner:

Dr. Peter Paszkiewicz

Fachübergreifende Aufgaben

Tel: +49 30 13001-3600
Fax: +49 30 13001-38001