Standardisierte Arbeitsverfahren

Titelseite der DGUV Information 213-726
Bild: DGUV

Unter standardisierten Arbeitsverfahren nach Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 versteht man:

  • stoff- oder tätigkeitsbezogene TRGS
  • verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) nach TRGS 420
  • branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen
  • ein Expositionsszenario auf der Grundlage eines Stoffsicherheitsberichts der Herstellerfirma oder des Inverkehrbringenden im erweiterten Sicherheitsdatenblatt oder
  • eine mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung der Herstellerfirma oder des Inverkehrbringenden nach Gefahrstoffverordnung.

Die standardisierten Arbeitsverfahren müssen bezüglich des Regelwerks und wissenschaftlicher Erkenntnisse aktuell und auf die zu beurteilende Tätigkeit unmittelbar übertragbar sein.

Die Verwendung standardisierter Arbeitsverfahren entbindet nicht

  • vom Vorhalten aktueller Sicherheitsdatenblätter
  • vom Führen des Gefahrstoffverzeichnisses und der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • von der Erstellung einer Betriebsanweisung, der Unterweisung und der arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung
  • von den erforderlichen Vorkehrungen für Unfälle, Stör- und Notfälle
  • von Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und
  • von der Festlegung und Durchführung einer Wirksamkeitsprüfung.

Neben den standardisierten Arbeitsverfahren müssen weitere Informationen, die möglicherweise vorliegen (z. B. Ergebnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, eingesetzte Produktmenge, Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen), berücksichtigt werden.

Als standardisierte Arbeitsverfahren bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen kommen folgende Empfehlungen der Unfallversicherungsträger in Betracht:

  • der IFA Report 6/2015 "Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanenden Metallbearbeitung – Vorschlag für die geplanten Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung"
  • die DGUV Information 213-723 (bisher BGI/GUV-I 790-023) "BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – Minimalmengenschmierung bei der Metallzerspanung"
  • die DGUV Information 213-724 (bisher BGI/GUV-I 790-024) "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Hartmetallarbeitsplätze" sowie
  • die DGUV Information 213-726 "Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG) – Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung".

Literatur/Informationen/Links

TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"

TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition"

Gefahrstoffverordnung

IFA Report 6/2015 "Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanenden Metallbearbeitung – Vorschlag für die geplanten Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung"

DUGV Information 213-723 (bisher BGI/GUV-I 790-023) "BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – Minimalmengenschmierung bei der Metallzerspanung"

DGUV Information 213-724 (bisher BGI/GUV-I 790-024) "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Hartmetallarbeitsplätze"

DGUV Information 213-726 "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG)"

Kontakt:

Portal Kühlschmierstoffe

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen