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Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben nach § 14 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) den gesetzlichen Auftrag, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Leitungen von Unternehmen und Einrichtungen dürfen nur solche Personen als Ersthelfende benennen und einsetzen, die durch eine von den Unfallversicherungsträgern für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe ermächtigte Stelle aus- bzw. spätestens alle zwei Jahre fortgebildet worden sind. Die Qualifizierungen umfassen dabei jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die Unfallversicherungsträger übernehmen nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB VII die Lehrgangsgebühren für Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe für ca. 2,25 Mio. Ersthelfende in den Mitgliedsbetrieben.
Mit einer umfassenden, deutschlandweiten Studie untersuchen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Qualität und Wirksamkeit der Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender. Dabei interessiert besonders, wie die Erste-Hilfe-Kurse von Ersthelfenden bewertet werden und wie nachhaltig das vermittelte Wissen ist. Die Umfrage wurde vom Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt.
Die Ergebnisse der Studie sind wichtig für die Sicherung und Verbesserung der Qualität von Erste-Hilfe-Kursen und für die Optimierung des Systems der Ersten Hilfe in Betrieben und Einrichtungen, auch aus dem Bildungsbereich.
Die Befragungsergebnisse von etwa 15 000 Ersthelferinnen und Ersthelfern aus Betrieben sämtlicher Branchen und Betriebsgrößen sowie aus kleinen bis großen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zeigen, dass sich die Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung seit 2015 grundsätzlich bewährt hat. Die Teilnehmenden der Umfrage fühlen sich mit jeweils neun Lehreinheiten überwiegend gut aufgestellt und empfanden den zuletzt besuchten Kurs als qualitativ hochwertig. Das Wissen und die selbst eingeschätzte Kompetenz, helfen zu können, bezieht sich überwiegend auf leichte Verletzungen sowie auf die grundsätzlichen Handlungen bei einem Notfall, wie die Kontrolle von Atmung und Bewusstsein oder stabile Seitenlage. Die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen bei schweren und sogar lebensbedrohlichen Verletzungen wurden seltener durchgeführt und sich auch weniger zugetraut. Etwa die Hälfte der Stichprobe aus dem betrieblichen Bereich hat schon einmal Erste Hilfe geleistet. Im Bildungsbereich traf dies sogar auf drei von vier Befragten zu. Ein hoher Anteil derer gab zudem an, Erste Hilfe auch im privaten Kontext oder öffentlichen Bereich, also außerhalb des Arbeitsplatzes, geleistet zu haben.
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):-Verschiedenes-
Schlagworte:Evaluation, Organisatorische Schutzmaßnahmen (inkl. Lage und Dauer der Arbeitszeit), Qualifizierung, Ausbildung, Didaktik etc.
Weitere Schlagworte zum Projekt:Betriebliche Erste Hilfe, Ersthelfende, Aus- und Fortbildung, Organisation der Ersten Hilfe in Unternehmen und Bildungseinrichtungen
Rahnfeld, M.; Foege, E.; Schmidt, N.; Wetzstein, A.: Evaluation der revidierten Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung. DGUV Forum 3/2024, S. 3-8