Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder für die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Projekt-Nr. BGIA 0089

Status:

abgeschlossen 12/2007

Zielsetzung:

Die 83. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) unter anderem beauftragt, im Zusammenwirken mit der Bundesregierung und den Unfallversicherungsträgern und unter Beteiligung der relevanten Arbeitsschutzakteure, insbesondere der Sozialpartner, konkrete Vorschläge für gemeinsame Arbeitsschutzziele zu entwickeln. Dabei sollten auch Eckpunkte für die Umsetzung der Ziele in Handlungsprogrammen sowie ein Fachkonzept erstellt und fortgeschrieben werden. Bis zur 84. ASMK im Jahr 2007 sollten begründete Vorschläge für gemeinsame Arbeitsschutzziele und prioritäre Handlungsfelder zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Aktivitäten/Methoden:

Die Grundlagen und Rahmenbedingungen sind in den Beschlüssen zur GDA vom 12.9.2006 und 30.6.2006 (Fachkonzept) festgelegt. Danach muss die Ableitung von Arbeitsschutzzielen einerseits auf nachvollziehbaren wissenschaftlich-empirischen Daten fußen, andererseits die praktischen Erfahrungen und Erkenntnisse der Träger der GDA einbeziehen. Damit die gefundenen Ziele von allen Beteiligten akzeptiert werden, müssen beim Zusammentragen, der Erörterung und der Festlegung der GDA-Arbeitsschutzziele pragmatische und partizipative Elemente zur Anwendung kommen.

Das Identifizieren möglicher Arbeitsschutzziele und das Festlegen der endgültigen Arbeitsschutzziele und möglicher Handlungsfelder erfolgte durch folgende Methodik: Festlegen von Kriterien, die für die Bewertung und Priorisierung von möglichen Arbeitsschutzzielen herangezogen werden sollen (Priorisierungsverfahren), Identifizieren von geeigneten Datenquellen und deren Auswertung, erste systematische Zusammenstellung der möglichen Arbeitsschutzziele aus Sicht der Träger der GDA, Beratung über die Arbeitsschutzziele mit den Sozialpartnern auf der Basis dieser Zusammenstellung, Bewerten der möglichen Arbeitsschutzziele anhand der Kriterien und Festlegen der Prioritäten, Beratung über die Arbeitsschutzziele mit dem Nationalen Arbeitsschutzforum (NAF), Festlegung der verbindlichen Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Eckpunkte für Aktionsprogramme durch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) und entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten.

Um eine enge Abstimmung mit den Präventionsbeauftragten des Verbandes zu gewährleisten, wurde eine DGUV-interne Arbeitsgruppe gebildet.

Ergebnisse:

In Abstimmung mit den Sozialpartnern wurden von den Trägern der GDA folgende Arbeitsschutzziele ermittelt: Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen (AU), Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Belastungen und Erkrankungen (MSE), Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen (HAUT). Die ersten beiden Ziele sollen dabei unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen Fehlbelastungen und der Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen verfolgt werden.

Gemeinsame Handlungsfelder beim Ziel AU sind Bau- und Montagearbeiten, Logistik, Transport und Verkehr (auch innerbetrieblich) und Neulinge im Betrieb, z. B. Berufseinsteiger, Berufswechsler, Arbeitnehmer in der Zeitarbeit sowie Fremdfirmen. Schwerpunkte der Umsetzung dieser Handlungsfelder sollen die Verbreitung und Förderung systematischer Ansätze und die Ausrichtung auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sein.

Gemeinsame Handlungsfelder beim Ziel MSE sind der Gesundheitsdienst und einseitig belastende oder bewegungsarme Tätigkeiten. Schwerpunkte der Umsetzung dieser Handlungsfelder sollen die Verbreitung und Förderung systematischer Ansätze und die Ausrichtung auf KMU sein. Hierbei sind insbesondere die ergonomische und alternsgerechte Gestaltung der Arbeit und die Einbeziehung psychischer Fehlbelastungen zu berücksichtigen.

Gemeinsame Handlungsfelder beim Ziel HAUT sind Arbeit mit/im feuchten Milieu (Feuchtarbeit) und Kontakt mit hautschädigenden Stoffen (z. B. Kühlschmierstoffe, Motoröle, organische Lösungsmittel, Reinigungsmittel). Die Umsetzung dieser Handlungsfelder soll insbesondere auf KMU ausgerichtet sein und die Substitution von Stoffen berücksichtigen.

Stand:

24.04.2008

Projekt

Gefördert durch:
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Projektdurchführung:
  • BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Bundesministrerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Branche(n):

-branchenübergreifend-

Gefährdungsart(en):

-Verschiedenes-

Schlagworte:

Prävention, Unfallversicherungsträger

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), Arbeitsschutzziele, gemeinsame Handlungsfelder, Bewertungskriterien, Priorisierung von Zielen, Optimierung des dualen Arbeitsschutzsystems

Weitere Informationen

Rentrop, M.: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA. die BG (2008) Nr. 2, S. 46-48 und 54-55

Zakrewski, I.: Gemeinsame Deutsche Arbeitschutzstrategie - GDA. die BG (2008) Nr. 2, S. 56-58