Lärmminderung durch raumakustische Maßnahmen

Decke mit vertikal abgehängten Elementen zur Schallabsorbierung

Schallabsorbierende Baffel-Decke in einer Stanzerei
Bild: IFA

Die Lärmbelastung in Arbeitsräumen setzt sich aus dem von Maschinen und Geräten direkt abgestrahlten Schall und dem von Wänden und Decken reflektierten Schall zusammen. Durch eine schallabsorbierende Gestaltung der Decken- und/oder Wandflächen lässt sich der reflektierte Schallanteil reduzieren, sodass sich eine Geräuschentlastung für die betroffenen Arbeitsplätze ergibt. Diese raumakustischen Maßnahmen kann man in vielen Betrieben sinnvoll einsetzen. Insbesondere bei der Planung neuer Arbeitsplätze sollte die Raumakustik berücksichtigt werden, weil eine schallabsorbierende Nachrüstung eines Raumes in der Regel wesentlich aufwendiger ist.

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitsräume so zu gestalten, dass die Schallausbreitungsbedingungen dem Stand der Technik entsprechen. Die Technischen Regeln zu dieser Verordnung (TRLV) konkretisieren im Teil "Lärm" diese Anforderungen durch raumakustische Kennwerte. Der Stand der Technik kann als eingehalten gelten, wenn:

  • der mittlere Schallabsorptionsgrad ᾱ in den Oktavbändern mit den Mittenfrequenzen von 500 bis 4000 Hz jeweils mindestens 0,3 beträgt
    oder
  • die Schallpegelabnahme pro Abstandsverdoppelung DL2 im Abstandsbereich von 0,75 bis 6 m in den Oktavbändern mit den Mittenfrequenzen von 500 bis 4000 Hz mindestens 4 dB beträgt.

Dabei empfiehlt es sich, kleinere Arbeitsräume auf der Grundlage des Schallabsorptionsgrades und größere auf der Grundlage der Pegelabnahme auszulegen. Bei Raumvolumina zwischen 1.000 und 10.000 m³ empfiehlt es sich, von Fall zu Fall zu entscheiden. Weil raumakustische Maßnahmen und die eingesetzten Absorptionsmaterialien hohe Kosten verursachen können, sollte das Material ganz gezielt und nur in den tatsächlich benötigten Mengen eingesetzt werden. Dazu sind Prognoserechnungen für unterschiedliche raumakustische Varianten nötig, um sich schrittweise den Vorgaben der Verordnung anzunähern. Das IFA benutzt dafür eine Software nach der Richtlinie VDI  3760.

Da der in einem vorhandenen Arbeitsraum durch raumakustische Maßnahmen erreichbare Erfolg ganz wesentlich von der Ausgangssituation abhängt, ist eine genaue Analyse der bestehenden Raumakustik erforderlich. Je nach Ausgangssituation lassen sich in der Nähe von Maschinen Lärmminderungen von ca. 1 bis 6 dB(A) erreichen, in größeren Abständen zu den Lärmquellen auch 10 dB(A) und mehr. In Arbeitsräumen, in denen die Geräuschbelastung aus Gesprächen der Beschäftigten resultiert, wie in Callcentern oder Unterrichtsräumen, kann man vielfach Lärmminderungserfolge im Bereich von 8 dB(A) erreichen.

Weitere Informationen zur raumakustischen Gestaltung von Arbeitsräumen enthält das Lärmschutz-Arbeitsblatt IFA-LSA 01-234 "Raumakustik in industriellen Arbeitsräumen – Anforderungen, Grundlage, Messverfahren, Maßnahmen, Lärmminderungserfolge".


Ansprechpartner

Dr. Florian Schelle

Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen

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Jan Selzer

Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen

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