Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Sachgebiet Fußschutz

Fußschutz

Allgemein 

  • Was ist unter Fußschutz zu verstehen?

    Der Begriff "Fußschutz" umfasst insbesondere Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe. Als persönliche Schutzausrüstungen sollen die Füße gegen äußere, schädigende Einwirkungen geschützt werden.

  • Welche Kennzeichnung trägt normkonformer Fußschutz?

    Die Kennzeichnung der Schuhe enthält neben der CE-Kennzeichnung, auch

    • die Schuhgröße
    • das Zeichen des Herstellers
    • die Typbezeichnung / Artikelnummer des Herstellers
    • das Herstellungsdatum (Herstellungsjahr und mindestens Quartal)
    • die Nummer der europäischen Norm und ggf. Erscheinungsjahr der europäischen Norm wie z. B.
      • bei Sicherheitsschuhen: EN ISO 20345:2011
      • bei Schutzschuhen: EN ISO 20346:2014
      • bei Berufsschuhen: EN ISO 20347:2012
    • das (die) der Schutzfunktion entsprechende(n) Symbol(e) (z. B. für die Anforderung "Durchtrittsicherheit" das Symbol P, für die Anforderung "Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich" das Symbol E usw.) oder falls erforderlich, die entsprechende Kategorie (z. B. SB, S1, S2 usw.)
    • eventuell Piktogramme.

    Eine Kennzeichnung erfolgt, wenn die Übereinstimmung der grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) bzw. der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - (8. Verordnung zum ProdSG - www.bmas.de) durch Einhaltung der harmonisierten Normen nachgewiesen ist.

    Die Richtlinie 89/686/EWG wird ab dem 28. April 2018 durch eine europäische PSA-Verordnung ersetzt.

  • Welche Anforderungen beinhalten die Kurzzeichen?

    Nach den Normen DIN EN ISO 20345 (Sicherheitsschuhe) und DIN EN ISO 20347 (Berufsschuhe) werden die meistbenutzten Kombinationen der sicherheitsrelevanten Grund- und Zusatzanforderungen zusammengefasst und Kurzzeichen für die Kennzeichnung eingeführt. Die Kurzzeichen bestehen aus einer Kombination von Buchstaben bzw. einer Kombination von Buchstabe und Ziffer.

    Kategorien von Sicherheitsschuhen - Kurzzeichen für die Kennzeichnung der meistbenutzten Kombinationen von Grund- und ZusatzanforderungenKategorien von Sicherheitsschuhen - Kurzzeichen für die Kennzeichnung der meistbenutzten Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen

  • Wodurch unterscheiden sich Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe?

    Sicherheitsschuhe enthalten eine Zehenkappe, die für hohe Belastungen geeignet ist. Die Schutzwirkung wird für stoßartige Belastungen mit einer Prüfenergie von 200 (± 4) Joule, druckartige Belastungen werden mit einer Kraft von 15 (± 0,1) kN geprüft.

    Für Schutzschuhe beträgt die Prüfenergie für stoßartige Belastung 100 (± 2) Joule, druckartige Belastungen werden mit einer Kraft von 10 (± 0,1) kN geprüft.

    Berufsschuhe sind Schuhe mit Schutzmerkmalen zum Schutz des Trägers vor Verletzungen, die bei Unfällen auftreten könnten. Sie müssen nicht über eine Zehenkappe verfügen.

  • Darf getragener Fußschutz weitergegeben werden?

    Gemäß § 29 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV/GUV-V A1) hat der Unternehmer den Versicherten geeigneten Fußschutz in ausreichender Anzahl zur persönlichen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Neben diesen rechtlichen Forderungen gibt es zwei weitere Gründe von einer Weitergabe getragener Schuhe insbesondere der Klassifizierungsart I abzusehen. Einerseits hat sich insbesondere das Leder an die individuelle Fußform des Trägers angepasst und andererseits verbietet es sich aus hygienischen Gründen.

  • Welcher Fußschutz muss getragen werden?

    Welcher Fußschutz zu tragen ist, ergibt sich aus der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung.

    Aus dem Unfallgeschehen der gewerblichen Wirtschaft ist auf der Basis jahrelanger Erfahrung eine Beispielsammlung mit den Ergebnissen von Gefährdungsbeurteilungen (PDF, 251 kB, nicht barrierefrei) erstellt worden. Hieraus ist zu entnehmen, bei welchen Tätigkeiten z. B. ein Sicherheitsschuh mit einer 200 Joule-Zehenkappe zu tragen ist.

    Die Beispielsammlung ist eine Empfehlung und ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung. Gegebenenfalls können sich Abweichungen von der Beispielsammlung ergeben.

  • Wo kann geeigneter Fußschutz erworben werden?

    Geeigneter Fußschutz kann z. B. über den technischen Handel erworben werden.

  • Können beim Fußschutz beliebige Einlegesohlen wie z. B. Lammfellsohlen eingelegt werden?

    Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen ist unzulässig. Der Schuh wird gegenüber dem Baumuster verändert, ggf. werden sicherheitstechnische Anforderungen nicht mehr erfüllt.

Spezieller Fußschutz

  • Welche Anforderungen werden an Stiefel bzw. Gamaschen für Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen gestellt?

    Werden aus arbeitstechnischen Gründen handgehaltene Spritzeinrichtungen mit Drücken größer 250 bar und mit einer Lanzenlänge kleiner gleich 75 cm notwendig, sind Sicherheitsschuhe (S 5) mit zusätzlicher Schutzfunktion im oberen Fußbereich zu tragen bzw. entsprechender Fußschutz mit Gamaschen zu verwenden. Die Prüfanforderungen zum Schutz vor dem Wasserstrahl lauten (DGUV Regel 112-191):

    • Rückstoßkraft der Lanze 250 N
    • Düsengröße 1 mm Rundstrahldüse
    • Abstand der Düse zum Schuh 75 mm
    • Vorschubgeschwindigkeit 0,2 m/s
    • Überfahren des Vorderfußes hinter der Schutzkappe im Bereich des Rists

    Für die Gamaschen als Schutz bei Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen hat das Sachgebiet "Fußschutz" im FB "PSA" Prüfgrundsätze in der DGUV Regel 112-191, Anhang 5 veröffentlicht, die im Hinblick auf die Durchführung der EG-Baumusterprüfungen für die Feststellung der Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der PSA-Richtlinie (89/686/EWG) zu Grunde gelegt werden können.

  • Welche Arten von orthopädischem Fußschutz gibt es und welcher Hersteller bietet welche Produkte an?

    Bei orthopädischem Fußschutz ist zu unterscheiden, ob es sich

    • um die handwerkliche Herstellung eines neuen Schuhes oder
    • um die orthopädische Änderung (Zurichtung) eines industriell gefertigten Schuhes

    handelt. Im Einzelfall ist zuerst der Schuhhersteller anzusprechen, der üblicherweise den Fußschutz für den Betrieb liefert.

    Das Sachgebiet "Fußschutz" im Fachbereich "Persönliche Schutzsausrüstungen" hat darüber hinaus mit dem Hauptverband der Deutschen Schuhindustrie eine umfassende und transparente Marktdarstellung auf der Grundlage einer Abfrage durchgeführt. Hierfür wurde ein 4-Stufen-Modell entworfen:

    • Stufe 1: Sohlenerhöhung bis zu 3cm, Zehenkappenvergrößerung
    • Stufe 2: Orthopädische Einlagenversorgung
    • Stufe 3: Spezielle Fertigungsweise / Bausätze für orthopädische Zurichtungen
    • Stufe 4: Orthopädische Maßschuhe

    Jeder Schuhhersteller hat die Möglichkeit sein Leistungsangebot entsprechend des 4-Stufen-Modells auf der Homepage des Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" in einer Positivliste zu veröffentlichen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Dürfen orthopädische Einlagen im Fußschutz getragen werden?

    Ja, vorausgesetzt für diesen Fußschutz mit dieser Einlage gibt es eine positive Baumusterprüfbescheinigung und eine Konformitätserklärung des Herstellers. Bei der Verwendung von losen Schuheinlagen in einem beliebigen Fußschutz sind einerseits die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und es kann andererseits z. B. die elektrische Leitfähigkeit oder die Resthöhe unter der Zehenkappe beeinträchtigt werden. Die jeweiligen Schuhhersteller erteilen Auskunft darüber, ob und welche Einlagen verwendet werden dürfen.

    Auf der Homepage des Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen", Sachgebiet "Fußschutz", ist eine entsprechende Positivliste veröffentlicht worden.

  • Kann die Benutzung von Überschuhen bzw. Überziehern als gleichwertige Maßnahme zur Benutzung von Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen und Berufsschuhen angesehen werden?

    Grundsätzlich soll normkonformer Fußschutz, z. B. in Form von Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen, auf der Grundlage der erfolgten tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung bereitgestellt und benutzt werden.

    Überzieher/Überschuhe sind nur dann bereitzustellen und zu benutzen, wenn die Erfüllung der nach der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Anforderungen durch die Überzieher/Überschuhe belegt ist und bei der Benutzung keine neuen unakzeptablen Gefahren entstehen.

    Weitere Informationen sind im Infoblatt "Überzieher/Überschuhe" (PDF, 196 kB, nicht barrierefrei) zu finden.

  • Welche Anforderungen müssen Sicherheitsschuhe zum Schutz gegen Kettensägenschnitte erfüllen?

    Die Norm EN 17249 legt Anforderungen für Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen Kettensägenschnitte fest.

    Das erforderliche Schutzniveau von Fußschutz gegenüber Kettensägeschnitt hängt von der Kettengeschwindigkeit ab. Diese gibt der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung an.

    Kettengeschwindigkeit (m/s) 20 - Schutzniveau/Schutzklasse 1

    Kettengeschwindigkeit (m/s) 24 - Schutzniveau/Schutzklasse 2

    Kettengeschwindigkeit (m/s) 28 - Schutzniveau/Schutzklasse 3

     

    Das dargestellte Piktogramm unter Angabe des Schutzniveaus (Niveau 1, Niveau 2 oder Niveau 3) muss auf einem Etikett in einer Größe von mindestens 30 mm × 30 mm gut sichtbar an der Außenseite des Schuhs angebracht werden.

    Das Schutzniveau wird unter dem Piktogramm angegeben.


  • Was ist bei Fußschutz mit konvex in Laufrichtung abgerundeter Sohle zu beachten?

    Kennzeichnend für diesen Schuh ist eine konvex in Laufrichtung abgerundete Sohlenform (im Volksmund häufig als MBT-Schuh oder Schuh mit Sohle in MBT-Form benannt), in der Regel mit einem eingefügten Fersenweichteil. Bedingt durch die Schuhbodenkonstruktion verliert der Fuß den für eine physiologische Fortbewegung kennzeichnenden Halt. Grundsätzlich wirkt sich dies auf Teile der Halte- und Stützmuskulatur aus, weil der Körper aktiv im Gleichgewicht gehalten werden muss. Der Körper ist faktisch stetig gezwungen die Instabilität auszugleichen. Dies soll, nach Herstellerangaben, die Koordinationsfähigkeit verbessern und zusätzliche Teile der Skelettmuskulatur beanspruchen.

    Derartiger Fußschutz kann sich auf die Sicherheit des Trägers negativ auswirken.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie im Informationsblatt (PDF, 202 kB, nicht barrierefrei).

  • Wie beurteilt das Sachgebiet Fußschutz das Boa® Verschlusssystem aus sicherheitstechnischer Sicht bei Sicherheitsschuhen?

    Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Schuh am Fuß zu fixieren. Die Norm für Sicher-heitsschuhe EN ISO 20345 macht zur Art der Fixierung keine Vorgaben. Neben Schnürung und Schnallenverschluss findet immer häufiger das Boa®-Verschlusssystem Verwendung. Von Seiten der Mitgliedsunternehmen der Unfallversicherungsträger wurde zunehmend die Frage an das Sachgebiet herangetragen, ob diese Art der Fixierung überhaupt zulässig ist und Erfahrungen zu diesem System bekannt sind.

    Dieser Frage ist das Sachgebiet im Rahmen eines Feldversuchs sowie von Laboruntersuchungen nachgegangen.

    Infoblatt BOA –Verschlusssystem (Stand: 12.10.2016) (PDF, 912 kB, nicht barrierefrei)

Anforderungen an den Fußschutz

  • Welchen Widerstand bietet die Zehenkappe gegen seitliche Beanspruchung?

    Diese Frage kann derzeit nicht beantwortet werden. Entsprechend den harmonisierten Normen wird der Stoß bzw. der Druck senkrecht zur Aufstandsfläche aufgebracht und die Resthöhe unter der Zehenkappe gemessen. Eine Anforderung zur seitlichen Beanspruchung der Zehenkappe gibt es in den harmonisierten Normen nicht. Falls im Rahmen der Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbewertung eine solche Beanspruchung nicht ausgeschlossen werden kann, ist beim Schuhhersteller zu erfragen, welchen Widerstand die Zehenkappe bei seitlicher Beanspruchung aufnehmen kann bzw. sind entsprechende Versuche durchzuführen, natürlich ohne Personen oder Tiere zu gefährden.

  • Ist antistatischer Fußschutz geeignet für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen?

    Antistatische Schuhe sollten benutzt werden, wenn die Notwendigkeit besteht, eine elektrostatische Aufladung durch Ableiten der elektrischen Ladungen zu vermindern, so dass die Gefahr der Zündung z. B. entflammbarer Substanzen und Dämpfe durch Funken ausgeschlossen wird, und wenn die Gefahr eines elektrischen Schlags durch ein elektrisches Gerät oder durch spannungsführende Teile nicht vollständig ausgeschlossen ist.

     

    Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass antistatische Schuhe keinen hinreichenden Schutz gegen einen elektrischen Schlag bieten können, da sie nur einen Widerstand zwischen Boden und Fuß aufbauen. Wenn die Gefahr eines elektrischen Schlags nicht völlig ausgeschlossen werden kann, müssen weitere Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahr getroffen werden. Solche Maßnahmen und die nachfolgend angegebenen zusätzlichen Prüfungen sollten Teil des routinemäßigen Unfallverhütungsprogramms am Arbeitsplatz sein.

    Die Anforderung an den elektrischen Durchgangswiderstand von Fußschutz ist im Abschnitt 6.2.2 der Normen DIN EN ISO 20345 bis DIN EN ISO 20347 bzw. festgelegt. Danach darf der elektrische Durchgangswiderstand nicht geringer als 105Ω und nicht größer als 109Ω.

    Gemäß der Technischen Regel zur Betriebssicherheit TRBS 2153 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung" ist ableitfähiges Schuhwerk definiert als Schuhwerk, welches sicherstellt, dass eine auf ableitendem Fußboden stehende Person einen Ableitwiderstand gegen Erde von höchstens 108Ω aufweist.

    Hinweis: Fußschutz der Kategorie S1-S5, O1-O5, P1-P5 bzw. Fußschutz der das Symbol "A" trägt, erfüllt damit nicht automatisch die Anforderungen der TRBS 2153. Entsprechende Informationen sind beim Schuhhersteller einzuholen.

  • Gewährleisten Einlagen aus textilen Werkstoffen beim Fußschutz die "Durchtrittsicherheit"?

    Die Prüfung von Fußschutz auf Durchtrittsicherheit erfolgt mit einer Mindestkraft von 1100 N, und einem Prüfstift (Ø 4,5 mm), der das Prüfstück nicht durchdringen darf. Damit die Prüfung als "bestanden" gilt, darf die Spitze im Schuhinneren nicht hervorragen. 1100 N entsprechen etwa der Kraft, die ein 80 bis 90 kg schwerer Mensch beim Gehen auf den Untergrund ausübt.

    Sofern bei dieser Baumusterprüfung die Anforderung "Durchtrittsicher" erfüllt wurde besteht somit hinreichender Schutz vor Durchtritt von Nägeln etc. deren Durchmesser mindestens 4,5 mm beträgt.

    Bei Tätigkeiten in Bereichen in denen mit dem Durchstich von Nägeln etc. mit einem geringeren Durchmesser als Ø 4,5 mm gerechnet werden muss, bietet eine textile Einlage keinen hinreichenden Schutz. Eine metallische Einlage bietet im geschützten Sohlenbereich einen hinreichenden Schutz. Es sollte somit für derartige Einsatzbereiche ein Fußschutz mit metallischer Einlage ausgewählt werden.

  • Sind als durchtrittsichere Einlage beschichtete Stahleinlagen empfehlenswert?

    Es wurde beobachtet, dass die beschichten Stahleinlagen innerhalb kürzester Zeit im Schuh komplett verrosten können. Die Gründe scheinen vielfältig. Entweder war im Gegensatz zur Baumusterprüfung bzw. zur Konformitätserklärung des Herstellers die Beschichtung fehlerhaft oder sie haben der Beanspruchung nicht standgehalten. Unabhängig davon welche Gründe ausschlaggebend waren, ist die Verwendung von beschichteten Stahleinlagen als durchtrittsichere Einlage nicht empfehlenswert.

    Aufgrund der verschärften Prüfanforderungen in der erfolgten der Normrevisionen sind heute faktisch nur noch metallische Einlagen aus nichtrostendem Stahl verwendbar. Das ein Schuh nach der neuen Norm geprüft und zertifiziert wurde, ist an der Normbenennung erkennbar; für Sicherheitsschuhe: EN ISO 20345:2011.

  • Sind Badepantinen hinreichend rutschhemmend?

    Badepantinen werden sowohl zum Schutz gegen Ausrutschen als auch aus hygienischen Gründen getragen. Sie kommen zum Beispiel beim betrieblichen Umkleiden und Duschen als auch an Arbeitsplätzen bei Reinigungs- und Pflegeunternehmen zum Einsatz. Darüber hinaus finden sie erhebliche Anwendung im Privatbereich.

    Die erforderliche Rutschhemmung durch den Bodenbelag alleine kann oftmals nicht garantiert werden. Zudem können sich Zwischenmedien (z. B. Seifenlösung) negativ auswirken. In Nassbereichen besteht somit eine erhöhte Gefahr des Ausrutschens.

    Das Sachgebiet hat sich mit der Rutschhemmung von Badepantinen befasst. In umfangreichen Untersuchungen beim Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Sankt Augustin wurden verschiedene Badepantinen hinsichtlich der Rutschhemmung beurteilt, eine Positivliste wurde erstellt.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie im Informationsblatt (PDF, 150 kB, nicht barrierefrei).

Knieschutz

Allgemein

  • Welcher Kategorie ist der Knieschutz gemäß der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) zuzuordnen?

    Knieschutz ist gemäß der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) der Kategorie II zuzuordnen, d. h., es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer EG-Baumusterprüfung durch eine zugelassene Stelle. Als Prüfgrundlage kann die DIN EN 14404 "Persönliche Schutzausrüstungen - Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung" verwendet werden.

  • Welche Kennzeichnung trägt Knieschutz?

    Die Kennzeichnung des Knieschutzes enthält neben der CE-Kennzeichnung mindestens

    • den Namen oder Handelsnamen des Herstellers oder seines bevollmächtigten Vertreters in der EU oder in dem Land, in dem das Produkt vermarktet wird,
    • die Artikelbezeichnung / Typbezeichnung
    • die Größenbezeichnung,
    • die Kennzeichnung der Norm (EN 14404) und die Leistungsstufen des Artikels,
    • eine Kennzeichnung der Innen- oder Außenfläche des Knieschutzes Typ 2,
    • ggf. eine Kennzeichnung der Körperseite, auf der der Knieschutz getragen werden sollte,
    • die Anweisung, die mit dem Produkt gelieferten Herstellerinformationen zu lesen

    Eine Kennzeichnung erfolgt, wenn die Übereinstimmung der grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) bzw. der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - (8. Verordnung zum ProdSG) durch Einhaltung der harmonisierten Normen nachgewiesen ist.

    Die Richtlinie 89/686/EWG wird ab dem 28. April 2018 durch eine europäische PSA-Verordnung ersetzt.

  • Liegt für den Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung eine harmonisierte Norm vor und welche Anforderungen werden an den Knieschutz gestellt?

    Im Mai 2010 ist die aktualisierte Fassung der DIN EN 14404 "Persönliche Schutzausrüstung - Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung" im Beuth Verlag GmbH veröffentlicht worden. Darin werden

    • allgemeine Anforderungen,
    • Anforderungen an den Knieschutz,
    • wahlfreie Zusatzanforderung / Wasserbeständigkeit und
    • ergonomische Anforderungen

    aufgeführt.