Sachgebiet Augenschutz

!! Sonnenfinsternis 12.08.2026 !!

Die bevorstehende partielle (Teil-) Sonnenfinsternis bietet ein beindruckendes Naturschauspiel das vor allem in Teilen Europas spektakuläre Ansichten bieten wird. Um die Augen optimal schützen zu können bietet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geeignete Tipps.

Sichtbarkeit im deutschsprachigen Raum
In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird die Finsternis als partielle Sonnenfinsternis sichtbar sein. Das bedeutet, dass die Sonne zwar nicht ganz verschwindet, aber zu einem großen Teil (je nach Standort bis zu ca. 90 %) vom Mond bedeckt wird.
  • Zeitpunkt: Das Ereignis findet am frühen Abend statt. In München beginnt die Bedeckung beispielsweise gegen 19:23 Uhr.
  • Herausforderung: Da die Sonne zu diesem Zeitpunkt bereits sehr tief im Westen steht, benötigen Beobachter einen erhöhten Standort mit freier Sicht zum Horizont in Richtung Nordwest.
Wichtige Schutzmaßnahmen
  • Augenschutz: Für die Beobachtung ist zwingend eine zertifizierte Sonnenfinsternisbrille nach der EN ISO 12312-2:2015 erforderlich. Ein direkter Blick in die Sonne ohne Schutz kann zu schweren Augenschäden führen.
  • Live-Stream: Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) bietet eine internationale Live-Übertragung aus Spanien an, die über YouTube und ESA Web TV verfolgt werden kann.
Es handelt sich um die „stärkste“ Sonnenfinsternis in der deutschsprachigen Region seit 1999.
Für Interessierte gibt es mehr Informationen unter:
BfS - Tipp zur Sonnenfinsternis - Partielle Sonnenfinsternis am 12.08.2026 – Tipps für Sonnengucker.

Das Sachgebiet "Augenschutz" im Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" ist für den "Augen- und Gesichtsschutz" zuständig.

Das Auge oder auch das Gesicht kann durch

  • mechanische,
  • optische,
  • chemische oder auch
  • thermische Einwirkungen

geschädigt werden.

Augen- und Gesichtsschutz wird als Gestellbrille, Korbbrille, Schutzschild oder Schutzschirm angeboten. Sowohl Sichtscheiben als auch Tragkörper müssen entsprechend den Anforderungen der europäischen Richtlinie 89/686/EG geprüft sein.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen an Augen- und Gesichtsschutz ist es für den Anwender nicht immer einfach, die richtige Ausrüstung auszuwählen. Das Sachgebiet hat deshalb die DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" (bisher BGR 192) erarbeitet, um die Auswahl von Augen- und Gesichtsschutz zu vereinfachen und sicherzustellen, dass auch immer der richtige Augen- und Gesichtsschutz eingesetzt wird.

Das Sachgebiet ist darüber hinaus an der Harmonisierung europäischer Normen beteiligt. Es versucht dort, die sich aus der Praxis der Unfallverhütung ergebenden Erkenntnisse in die Normung einzubringen. Damit soll erreicht werden, Augenschutz möglichst praxisgerecht zu normieren.

Das Sachgebiet steht sowohl den Herstellern als auch den Benutzern mit Ratschlägen zur richtigen Auswahl und zum richtigen Einsatz zur Verfügung. Über diese ständige Kommunikationsschiene soll versucht werden, Probleme, die im Zusammenhang mit der Benutzung von Augenschutz auftreten können, möglichst schnell zu beheben sowie die sich daraus ergebenden Erkenntnisse allen interessierten Beteiligten zur Verfügung zu stellen.

Leiter des Sachgebietes Augenschutz
Dr. Jürgen Winterlik
Berufsgenossenschaft Rohstoffe
und chemische Industrie
Präventionszentrum Mainz
Lortzingstraße 2
55127 Mainz
Telefon: +49 6221 5108 26811