Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Sachgebiet Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken

  • Informationen zu PSA gegen Ertrinken

    Die DGUV Regel 112-201 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken" bietet umfangreiche Informationen zu PSA gegen Ertrinken, Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung, Auswahlkriterien und eine Liste von Arbeiten, bei denen PSA gegen Ertrinken zwingend vorgeschrieben sind.

    Die DGUV Information 212-004 "Rettungswesten und Schwimmhilfen" beschreibt die Wirkungsweise, den Aufbau, die Vor- und Nachteile sowie die üblichen Einsatzbereiche verschiedener Rettungswesten und von Schwimmhilfen. Eine kompakte Entscheidungshilfe zur Auswahl ist darin enthalten.

  • Wie werden PSA gegen Ertrinken ausgewählt?

    Basis für die Auswahl von PSA gegen Ertrinken ist eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe.

    Die DGUV Information 212-204 "Rettungswesten und Schwimmhilfen" beschreibt enthält Hinweise zu den typischen Eigenschaften von Rettungswesten und Schwimmhilfen. Eine Entscheidungshilfe zur Auswahl wird durch ein Flussdiagramm in Abhängigkeit des Verwendungszwecks gegeben.

  • Wann muss PSA gegen Ertrinken eingesetzt werden?

    PSA gegen Ertrinken müssen bei allen Arbeiten mit der Gefahr eines Absturzes in eine Flüssigkeit eingesetzt werden, sofern technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft wurden.

  • Wann kann PSA gegen Ertrinken eingesetzt werden?

    PSA gegen Ertrinken kann entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und nach dem STOP-Prinzip (Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution, technische Schutzmaßnahmen, organisatorische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzmaßnahmen), eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind.

  • Gewerblicher Einsatz

    Für den gewerblichen Einsatz sind nur automatisch aufblasende Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402 Teil 2-3 zulässig. Für den normalen Einsatz muss eine Rettungsweste nach DIN EN ISO 12402 Teil 3 150 N eingesetzt werden.

    Diese ist jedoch beim Tragen von Wetterschutzkleidung nicht ausreichend. Hier ist ein Auftrieb der Stufe 275 N notwendig. (Siehe auch FAQ "Kombination mit Wetterschutzkleidung")

  • Kombination mit Wetterschutzkleidung

    Bekleidung auf Mikrofaserbasis, Wetterschutzkleidung und Folienstoffe neigen zu unkontrollierten Lufteinschlüssen, die der Wirkung der PSA gegen Ertrinken entgegenwirken. Derartige Kleidung muss in jedem Fall mit einer PSA gegen Ertrinken nach DIN EN ISO 12402 Teil 2 275 N kombiniert werden.

  • Kombination von PSA

    Kombinationen von PSA müssen an der aktuellen Kombination erprobt werden. Die einzelnen PSA dürfen sich in ihrer Funktion nicht behindern.

    Spezielle PSA gegen Ertrinken wurden entwickelt:

    • für den Feuerwehreinsatz
    • für Atemschutzträger
    • zur Absturzsicherung
  • Sind die DIN EN 393, DIN EN 394, DIN EN 395, DIN EN 396 und DIN EN 399 noch gültig?

    Die EN-Normen wurden zum 01. Januar 2007 zurückgezogen und durch die DIN EN ISO 12402 Teil 2 - 5 ersetzt. Rettungswesten hergestellt nach DIN EN sind veraltet.

  • Sind Produkte nach den EN Normen noch zugelassen?

    Produkte auf der Basis der EN-Normen können im Rahmen der Lebensdauer (10 Jahre) benutzt werden. Neue Rettungswesten werden nach DIN EN ISO 12402 Teil 2 – 5 baumustergeprüft und hergestellt.

  • Lebensdauer

    Die Lebensdauer für PSA gegen Ertrinken beträgt max. 10 Jahre, die bei der FAQ "Wie wird die Funktionsbereitschaft von PSA gegen Ertrinken sichergestellt..." angegebenen; Kontrollen und Wartungen vorausgesetzt.

    Kürzere Lebenszeiten können sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.

  • Wie wird die Funktionsbereitschaft von PSA gegen Ertrinken sichergestellt und wie unterscheiden sich Kurzcheck, jährliche Kontrolle und Wartung durch Hersteller?

    PSA gegen Ertrinken (Schwimmhilfen und Rettungswesten) müssen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben regelmäßig geprüft werden, um die Funktionsbereitschaft sicherzustellen. Dies geschieht durch:

    • Sichtkontrolle vor jeder Benutzung.
    • Bei Rettungswesten mit aufblasbarem Auftriebskörper durch einen Kurzcheck vor der Benutzung durch den/die Benutzer/in. Dabei wird die Einsatzbereitschaft der Aufblasvorrichtung und die CO2-Patrone überprüft.
    • Mindestens jährliche Kontrolle durch eine besonders unterwiesene Person mit Dokumentation.
    • Wartung nach Herstellerangaben (in der Regel alle 2 Jahre).
    • Kürzere Intervalle können sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
  • Sichtbarkeit und Ortung

    Die Ortung eines Verunfallten kann besonders bei Nacht zu Problemen führen.

    PSA gegen Ertrinken sind nach Norm mit Streifen aus retroreflektierendem Material ausgerüstet. Dies sind allerdings passive Mittel.

    Aktive Mittel wie blinkende Notlichter oder Notsignalanlagen wie z. B. PNA 11 sind zu empfehlen. Notlichter können nachgerüstet werden.

  • Wo sind weitere Informationen über PSA gegen Ertrinken zu finden?

    Weitere Informationen zu PSA gegen Ertrinken, sind auf der Homepage der BG Verkehr zu finden.

    Dies sind z.B.:

    • Handbuch Binnenschifffahrt
    • Sicher an Bord – Nur mit Weste (Flyer)
    • Unterweisungskarte B1: Rettungsweste (Persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken)