Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

(16.04.2012)

Videopodcast; Laufzeit: 1:39 min

Hersteller: DGUV

Seit 2009 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Deutschland Gesetz. Sie legt verbindliche Regeln zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fest. Zu diesem Personenkreis zählen auch durch Arbeits- und Wegeunfälle Verletzte und von Berufskrankheiten Betroffene, für welche die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Mit einem eigenen Aktionsplan setzt die gesetzliche Unfallversicherung die UN-BRK nun konkret um. Diesen stellt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer in seinem neuesten Podcast vor. Vorrangiges Ziel ist es, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu erwirken und ihnen eine barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.